Navigation

Update: Musterprozess gegen die UBS Deutschland AG wegen H.E.A.T-Mezzanine Zertifikate

Im Januar hatten wir bereits darüber informiert, dass wir für einen von uns vertretenen Anleger Anfang Januar 2014 Klage auf Schadensersatz in Höhe von rund 500.000 EUR gegen die UBS Deutschland AG beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht haben. Diese Meldung finden Sie hier.

Mittlerweile konnten durch ein zusätzliches Gutachten der unabhängigen Finanzexperten von Fideres Partners weitere Pflichtverstöße und Täuschungen herausgearbeitet werden. In diesem Gutachten stellt der Sachverständige fest, dass erheblicher Bestandteil des streitgegenständlichen Zertifikats eine Swap-Transaktion ist. Allerdings war es den Sachverständigen aufgrund der Unvollständigkeit der Produktunterlagen nicht möglich, eine genaue Modellierung der Zahlungsströme der Transaktion und eine Abschätzung des Marktwertes des Zinsswaps vorzunehmen. Darüber hinaus stellten die Sachverständigen fest, dass den Anlegern die Höhe erheblicher Zahlungen für die Administration des HEAT-Zertifikats verschwiegen wurde und diese Zahlungen insgesamt einen Betrag von rund 7,5 Mio. EUR ausmachen können, was rund 25% des Nominalwertes der Junior Notes ausmachen würde.

Diese und weitere Pflichtverletzungen wurden noch vor dem Termin zur Güteverhandlung und frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vom 05.05.2014 schriftsätzlich vorgetragen. In dem Termin wurde nun das schriftliche Vorverfahren angeordnet, so dass jeglicher weiterer Vortrag nun schriftlich zu erfolgen hat. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 25.7.2014.

Sollten Sie selbst auch Inhaber der H.E.A.T-Mezzanine Zertifikate sein, empfehlen wir Ihnen die Prüfung ihrer Ansprüche.

Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)