HCI Shipping Select XI, HCI Euroliner und HSC Optivita VII UK – Klage gegen Stadtsparkasse München
Unsere Kanzlei hat gegen die Stadtsparkasse München Klage betreffend die geschlossenen Beteiligungen HCI Shipping Select XI, HCI Euroliner und HSC Optivita VII UK eingereicht.
Bei den genannten Beteiligungen handelt es sich um zwei geschlossene Schiffsfonds und einen geschlossenen Lebensversicherungsfonds, welche die Stadtsparkasse München ihren Kunden zwischen 2005 und 2007 empfohlen hat. Hierbei wurden die Anleger nach unserer Kenntnis jedoch nicht auf die durch eine unternehmerische Beteiligung bestehenden Risiken hingewiesen, sondern lediglich die Vorteile der Anlagen genannt.
Die Risiken von geschlossenen Beteiligungen bestehen unter anderem in dem möglichen Totalverlust der Einlagesumme, einer möglichen Nachhaftung als Kommanditist nach Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft und in der schlechten Veräußerungsmöglichkeit der Beteiligung aufgrund des Fehlens eines Zweitmarkts.
Hierauf müssen die Anleger bei einem Beratungsgespräch jedoch im Rahmen der anleger- und objektgerechten Beratung hingewiesen werden, da auch über die Einlagesumme hinaus erhebliche finanzielle Risiken bestehen. Aus diesem Grund sind geschlossene Beteiligungen nicht für solche Anleger geeignet, die die Anlage zur Altersvorsorge tätigen möchten (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2014, Az.: 5 U 1/14).
Die oftmals fehlende Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen stellt zudem einen erheblichen Interessenskonflikt der Bank dar, da hierdurch für den Anleger nicht erkennbar ist, ob eine bestimmte Empfehlung aus der tatsächlichen Geeignetheit für den Kunden oder reinem Profitinteresse der empfehlenden Bank erfolgt. Bei versteckten Innenprovisionen ist darüber hinaus für die Anleger nicht erkennbar, dass und in welcher Größenordnung die Werthaltigkeit der empfohlenen Anlage hierdurch betroffen ist.
Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)