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MBB Clean Energy Insolvenz

Im Rahmen der MBB Clean Energy Insolvenz prüft die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte für betroffene Anleger der Anleihe „6,25 % Schuldverschreibungen 2013/2019“ der MBB Clean Energy AG (WKN A1TM7P/ ISIN DE000A1TM7P0) die Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Möglichkeit der Interessenbündelung im Insolvenzverfahren.

Auf Antrag der Insolvenzschuldnerin hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde am 06.07.2015 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr RA Klaus E. Breithaupt bestellt.

Die MBB Clean Energy AG hatte im Mai 2013 eine Schuldverschreibung mit einem Volumen von EUR 300 Mio. und einer Laufzeit vom 06.05.2013 bis zum 06.05.2019 ausgegeben. Die bis dato fälligen Zinszahlungen unterblieben vollständig.

Grundsätzlich droht Anlegern durch die MBB Clean Energy Insolvenz ein erheblicher finanzieller Verlust. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft folglich, ob in diesem Fall für Anleger auch Haftungsansprüche gegen die an der Emission Beteiligten in Betracht kommen können.

Auch besteht für die Anleiheinhaber im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. So können die Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der dann die Rechte für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Verwalter geltend machen kann oder sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens (Forderungsanmeldung) vertreten zu lassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)