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Rechtsanwalt Arne Schültge in der Börsen-Zeitung zur Kündigung von Bausparverträgen

Die Kündigung von Bausparverträgen ist in aller Munde: Rund 200 000 Bausparer haben in den vergangenen Monaten Post von ihrer Bausparkasse mit Kündigungsschreiben erhalten. Das Argument: Der Vertrag sei seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. Bausparverträge mit hohen Zinsen würden von Kunden mit zuteilungsreifen Verträgen nur noch als Geldanlage verwendet. Und entspreche nicht dem Zweck des einst geschlossenen Vertrags.

Kündigung von Bausparverträgen: Bausparer vor Gericht

Seither zogen einige Bausparer vor Gericht.

Das Amtsgericht Ludwigsburg entschied im Anfang August, dass die Kündigung mit Verweis auf das gesetzliche Kündigungsrecht bei einem Darlehensvertrag rechtswidrig ist. Die Begründung war, dass der Gesetzgeber mit der Kündigungsregelung normale Darlehen im Auge hatte.

Trotz des Urteils zugunsten des Klägers rechnet Rechtsanwalt Arne Schültge aus dem Bremer Büro der Kanzlei Rotter nicht mit einer sofortigen Klagewelle, welche die Existenz der Bausparkassen gefährden könnte. Er beobachte bei Anfragen, dass Bausparer ohne Rechtsschutzversicherung noch zögern und eine einheitliche Rechtsprechung abwarten.

Hier können Sie den vollständigen Artikel „Klagen verstärken den Druck auf die Bausparkassen“ abrufen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Arne Schültge ( +49 421 14261 bremen@rrlaw.de)