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Schweizer Franken Darlehen

Schweizer Franken Darlehen haben sich lange großer Empfehlungsbeliebtheit bei Banken erfreut. Am 15.01.2015 entschied jedoch die Schweizerische Nationalbank, die Verteidigung der Euro-Untergrenze von 1,20 Schweizer Franken aufzugeben. Der Schweizer Franken wertete gegenüber dem Euro daraufhin schlagartig um zeitweise 20% auf.

Schweizer Franken Darlehen betroffen

Leider sind von diesen Kursänderungen auch tausende deutsche Bankkunden als ganz normale Darlehensnehmer mit Schweizer Franken Darlehen betroffen.  Denn in den letzten Jahren hatten verschiedene Banken und Sparkassen diesen Bankkunden eine Darlehensaufnahme in Schweizer Franken ausdrücklich empfohlen, obwohl die Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Verträgen im EUR-Währungsraum erfolgte und die Darlehensnehmer ihr Einkommen in Euro erwirtschaften. Diese Darlehensnehmer, müssen seitdem die Zins- und Tilgungsleistung  auf ihre Darlehen in Schweizer Franken erbringen. Mit der Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro verteuerten sich diese Kredite innerhalb eines Tages um zeitweise 20%. Dadurch entstehen den Darlehensnehmern erhebliche Vermögensschäden.

Darüber hinaus sind auch Fondsbeteiligungen und Fremdwährungsswaps betroffen. Insbesondere geschlossene Fonds haben sich nicht selten mit Darlehen in Schweizer Franken finanziert, so dass sich die betroffenen Fonds nunmehr deutlich höheren Kreditverpflichtungen ausgesetzt sehen, was wiederum negative Auswirkungen auf die Fondsanleger bis hin zu einer möglichen Insolvenz des Fonds haben kann.

Rückabwicklung von Schweizer Franken Darlehen

Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei vertritt die Kanzlei Rotter Darlehensnehmer in derartigen Fällen. Es besteht oft die Möglichkeit eine Rückabwicklung der Schweizer Franken Darlehen zu erreichen, weil bei Abschluss des Darlehensvertrags keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte und die Darlehensverträge dann weiterhin widerrufbar sind. Gegebenenfalls kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden, weil der Darlehensnehmer nicht ausreichend über die Risiken des Fremdwährungsdarlehens aufgeklärt wurde.

Darlehensnehmer, die Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen haben, sollten von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen,  ob die Möglichkeit besteht, eine Rückabwicklung des Darlehens zu erreichen oder einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Anleger geschlossener Fonds, die von der jetzigen Situation betroffen sind, können unter Umständen ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie auf das Fremdwährungsrisiko bzgl. der Darlehensfinanzierung nicht hingewiesen wurden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)