Navigation

VW Aktien: Klage für geschädigte Aktionäre

Für Anleger, deren VW Aktien infolge der Manipulationen der Abgaswerte von weltweit mehreren Millionen Fahrzeugen zuletzt massiv an Wert verloren haben, hat der Prozessfinanzierer

VW Aktien Klage

am 2. Oktober 2015 exklusiv Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft eine Prozessfinanzierungszusage erteilt. Inhalt dieser Grundsatzzusage ist, dass Schadensersatzprozesse von Aktionären gegen eine reine Erfolgsbeteiligung finanziert werden.

VW Aktien: Klage für Käufe zwischen 29.10.2008 und 17.09.2015

Die Entscheidung seitens der VW AG, die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen in den USA zu manipulieren sowie das Verschweigen der schon im Jahr 2014 in den USA eingeleiteten behördlichen Untersuchungen stellt unseres Erachtens nach eine Insiderinformation gemäß § 13 WpHG dar, die unverzüglich gemäß § 15 WpHG hätte veröffentlich werden müssen. Die VW AG hat den Anlegern über Jahre bewusst wahrheitswidrig vorgespiegelt, ihre Fahrzeuge würden weltweit den gesetzlichen Abgasanforderungen entsprechen. Deshalb haben alle Anleger, die im Zeitraum der Manipulationen VW Aktien  erworben haben, diese Aktien zu teuer erworben. Die Anleger haben deshalb gemäß § 37 b WpHG gute Chancen auf Schadensersatz.

Betroffene Aktionäre, die in dem relevanten Zeitraum 29.10.2008 bis 17.09.2015 VW Aktien erworben und diese bis 20.09.2015 gehalten haben, können sich unverbindlich und kostenfrei in die für dieses Verfahren zur Verfügung gestellte Website der Advofin eintragen. Die Advofin AG wird sodann nach einer Einzelprüfung den Betroffenen einen entsprechenden Prozessfinanzierungsvertrag übersenden.

Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Im Rahmen des weiteren Vorgehens wird ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) angestrebt. Mit dem KapMuG wird Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert, da in einem solchen Musterverfahren gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen durch das zuständige Oberlandesgericht verbindlich für alle Kläger entschieden werden können. Zudem bietet das KapMuG seit seiner Reformierung im Jahr 2012 die Möglichkeit der verjährungshemmenden Anspruchsanmeldung gem. § 10 Abs. 2 und 3 KapMuG.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Führung von Prozessen nach dem KapMuG →Grundsatzurteile.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)