VW Aktionaere: Klagen ohne Prozesskostenrisiko
Mit der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB können VW Aktionaere ohne Prozesskostenrisiko erlittene Verluste gegen die Volkswagen AG geltend machen – Kostenlose Registrierung unter www.advofin.at
München, 05.10.2015. Für VW Aktionaere, deren VW Aktien infolge der Manipulationen der Abgaswerte von weltweit mehreren Millionen Fahrzeugen zuletzt massiv an Wert verloren haben, hat der Prozessfinanzierer Advofin AG exklusiv Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft eine Prozessfinanzierungszusage erteilt. Inhalt dieser Grundsatzzusage ist, dass Schadenersatzprozesse von Aktionären gegen die Volkswagen AG gegen eine reine Erfolgsbeteiligung finanziert werden.
VW Aktionaere haben gute Chancen
Nach rechtlicher Prüfung durch Rotter Rechtsanwälte bestehen für VW Aktionaere, die zwischen dem 29.10.2008 und dem 17.09.2015 VW Stamm- oder Vorzugsaktien erworben und diese bis 20.09.2015 gehalten haben, gute Chancen, erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können.
In einer Pressemeldung vom 29.10.2008 hatte VW hinsichtlich des kurz zuvor in den US-Markt eingeführten Jetta 2.0 l Clean TDI hervorgehoben, dass das Fahrzeug „die strengen kalifornischen Schadstoffgrenzwerte erfüllt“.
Die Entscheidung seitens der VW AG, die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen in den USA zu manipulieren sowie das Verschweigen der schon im Jahr 2014 in den USA eingeleiteten behördlichen Untersuchungen stellt unseres Erachtens nach eine Insiderinformation gemäß § 13 WpHG dar, die unverzüglich gemäß § 15 WpHG hätte veröffentlich werden müssen. Die VW AG hat den Anlegern über Jahre bewusst wahrheitswidrig vorgespiegelt, ihre Fahrzeuge würden weltweit den gesetzlichen Abgasanforderungen entsprechen. Deshalb haben alle Anleger, die im Zeitraum der Manipulationen Aktien der VW AG erworben haben, diese Aktien zu teuer erworben. Die Anleger haben deshalb gemäß § 37 b WpHG gute Chancen auf Schadenersatz. Betroffene Aktionäre die in dem relevanten Zeitraum Aktien erworben und diese bis 20.09.2015 gehalten haben, können sich unverbindlich und kostenfrei in die für dieses Sammelverfahren zur Verfügung gestellte Website der Advofin AG unter www.advofin.at eintragen. Die Advofin AG wird sodann nach einer Einzelprüfung den Betroffenen einen entsprechenden Prozessfinanzierungsvertrag übersenden.
Advofin AG als exklusiver Partner
„Wir freuen uns sehr, dass die Advofin AG unsere Sozietät als exklusiven Partner für die Führung dieses Schadenersatzprozesses ausgewählt hat“ so die beiden Partner Klaus Rotter und Bernd Jochem. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der Haftung für fehlerhafte bzw. unterlassene Ad-hoc-Meldungen eine der führenden Kanzleien in Deutschland und Europa. So konnte Rotter Rechtsanwälte vergleichbare Schadenersatzkomplexe bereits erfolgreich zu Gunsten der betroffenen Anleger lösen und eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen zur Haftung für Ad-hoc-Meldungen erstreiten (z.B. Entscheidungen des BGH II ZB 7/09 vom 23. April 2013; EuGH Urteil vom 28. Juni 2012 (C 19/11); BGH II ZB 7/09 vom 22. November 2010; BGH II ZB 9/07 vom 25. Februar 2008, BGH II ZR 402/02 vom 19. Juli 2004).“
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)