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Stellungnahme zum geplanten Bafin Verbot der Bonitätsanleihen

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte unterstützt mit ihrer Stellungnahme das geplante Verbot der Bonitätsanleihen durch die Bafin. Darüberhinaus fordert die Kanzlei in ihrer Stellungnahme weitere Schritte, um Anleger effektiv vor der Übervorteilung durch Zertifikate zu schützen. Sinnvolle weitere Schritte wären das Verbot von Zertifikaten, die überraschende oder mehrdeutige Bedingungen enthalten (vgl. § 305 c BGB) und die Anwendung des KAGB auf sämtliche Zertifikate.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)