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Daimler-Prozess: OLG Stuttgart sieht Kläger im Vorteil

Im Daimler-Prozess wegen des vorzeitigen Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, Jürgen Schrempp, hat das OLG Stuttgart in der mündlichen Verhandlung am 3. Februar 2016 die Rechtsposition der Kläger gestärkt.

Insiderinformation lag schon am 17. Mai 2005 vor

In dem seit mehr als zehn Jahre andauernden Daimler-Prozess hat das Gericht nun angedeutet, dass – wie von Beginn an von unserer Kanzlei vorgetragen – bereits am 17. Mai 2005 eine Veröffentlichungspflicht bezüglich des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp bestanden hat. An diesem Tag hatte Schrempp mit dem damaligen Aufsichtsratschef Hilmar Kopper erstmals über sein mögliches Ausscheiden aus  seinem Amt gesprochen. Das Anlagepublikum wurde von Daimler jedoch erst am 28. Juli 2005 per Ad-hoc-Meldung über das Ausscheiden von Schrempp informiert.

Vor dem Hintergrund, dass die Daimler AG nach Ansicht des OLG Stuttgart nunmehr beweisen muss, die geforderte Vertraulichkeit gewahrt und damit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der rechtzeitigen Veröffentlichung abgesehen zu haben, sehen sich die Kläger in ihrer Klageposition deutlich gestärkt.

Daimler-Prozess zuvor beim Europäischen Gerichtshof

Die Prozessparteien haben sich am 3. Februar 2016 bereits zum dritten Mal vor dem OLG Stuttgart getroffen. Vorhergende Entscheidungen des Gerichts waren vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25. Februar 2008 und Beschluss vom 23. April 2013 aufgehoben worden. Grundlegend für die deutsche Rechtsprechung zur Veröffentlichungspflicht bei Insiderinformationen war in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Sache, dem maßgebliche Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt worden waren.

Rechtskräftiger Bußgeldbescheid der BaFin

Zuvor hatte sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon mit dem Fall beschäftigen müssen. Die Daimler AG hatte  dort am Ende ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der BaFin über EUR 200.000 im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Jürgen Schrempp schriftlich zurückgenommen. Nach einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 wurde das Bußgeldverfahren gegen die Daimler AG damit noch am selben Tage rechtskräftig abgeschlossen.

Medienberichte zu dem Temin finden Sie u. a. in der Stuttgarter Zeitung und der FAZ.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)