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Finanzprofi AG: Urteil wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtskräftig

Ein von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vertretener Anleger hatte vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-30 O 276/14) gegen die Finanzprofi AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nummer 2 GmbH & Co. KG geklagt.

Die Beweisaufnahme ergab, dass die Mitarbeiter der Finanzprofi AG von Mitarbeitern der S&K – Gruppe dahingehend geschult worden waren, dass es sich um ein sehr sicheres Produkt handelt. Aus diesem Grund wurde die Beteiligung dem Anleger auch unter Sicherheitsgesichtspunkten empfohlen. Dem Anleger wurde vermittelt, dass dadurch, dass die Immobilien deutlich unter Wert eingekauft werden, hohe Gewinne durch die Weiterveräußerung erzielt werden könnten. Auch Immobiliengutachten und das Zertifikat des TÜV – Süd hätten den Anschein eines soliden Produkts erweckt.

Tatsächlich ist eine solche Beteiligung aufgrund ihrer erheblichen Risiken für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Aufgrund der von dem Anlageberater in diesem Fall getätigten relativierenden Aussagen bezüglich des mit der Anlage verbundenen Risikos hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.04.2016 die Finanzprofi AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 48.000,00 nebst Zinsen und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Der Anleger erhält damit das von ihm eingesetzte Kapital abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen vollständig zurück.

Finanzprofi AG hat Pflicht zur objektgerechten Beratung verletzt

Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Finanzprofi AG in diesem Fall ihre Pflicht zur sog. objektgerechten Beratung des Anlegers verletzt. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater dazu verpflichtet, den Anleger richtig und sorgfältig in einer für den Kunden verständlichen und vollständigen Form zeitnah über alle Umstände zu unterrichten, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (z. B. BGH Urteil vom 25.11.2014, Az. XI ZR 480/13).

Das Urteil vom 13.04.2016 ist mittlerweile rechtskräftig, da gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Die beiden Gründer von S&K, Jonas Köller und Stephan Schäfer, müssen sich derzeit vor dem Landgericht Frankfurt am Main strafrechtlich verantworten. Vorwurf der Anklage ist unter anderem, dass Anlegergelder tatsächlich nicht in den Erwerb von Immobilien investiert, sondern von den Gründern veruntreut worden sein sollen.

Verjährung droht zum 31.12.2016

Sollten auch Sie aufgrund einer Anlageberatung/-vermittlung in ein S&K-Produkt investiert haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Möglicherweise steht auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Nachdem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die S&K – Gründer im Februar 2013 öffentlich bekannt wurden, droht die Verjährung eventuell bestehender Ansprüche zum 31.12.2016.

Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)