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S & K Produkte: Verjährung droht zum 31.12.2016

Mit Meldung vom 20.05.2016 hatten wir darüber informiert, dass ein von unserer Kanzlei vertretener Anleger vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-30 O 276/14) gegen die Finanzprofi AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der Deutsche S & K Sachwerte Nummer 2 GmbH & Co. KG geklagt und obsiegt hat (→mehr). Dieses Urteil gegen die Finanzprofi AG ist rechtskräftig.  

Urteil gegen die Finanzprofi AG rechtskräftig 

Nicht nur die Finanzprofi AG, sondern auch andere Anlageberater und –vermittler haben in der Zeit bis 2013 Produkte von S & K an Anleger vertrieben. Nach unserem Kenntnisstand wurden die Anleger dabei häufig nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt, da die Berater Produktinformationen der Beratung zugrunde legten, die die jeweiligen Produkte als sicher auswiesen, obwohl erhebliche Risiken, wie beispielsweise das Risiko des Totalverlustes, mit ihnen verbunden waren. Aufgrund dieser Risiken waren die S & K Produkte für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet.  

S & K Produkte: Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und –vermittler verjähren voraussichtlich am 31.12.2016

Im Frühjahr 2013 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Gründer von S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller, ermittelt. Es wurden Razzien in verschiedenen Geschäftsräumen durchgeführt. Derzeit müssen sich die beiden Gründer von S & K vor dem Landgericht Frankfurt am Main strafrechtlich verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, die Anlegergelder nicht in die – je nach Produkt – vorgesehenen Immobilien investiert zu haben, sondern veruntreut zu haben.  

Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Anleger durch die Investition in S & K Produkte geschädigt wurden. Die Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und –vermittler verjähren voraussichtlich am 31.12.2016 aufgrund des Bekanntwerdens der Ermittlungen im Jahr 2013. Eine Klage gegen die jeweiligen Anlageberatungsgesellschaften oder Anlagevermittlungsgesellschaften muss daher noch in diesem Jahr erhoben werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)