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Musterverfahren VW eröffnet

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Deka Investment GmbH zur Musterklägerin im Rahmen des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestimmt (Az.: 3 Kap 1/16).

Die einzelnen Feststellungsziele ergeben sich aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Az.: 5 OH 62/16), der im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) veröffentlicht ist.

Mit dem KapMuG wird Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert, da im Rahmen einer solchen VW Sammelklage gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen durch das zuständige Oberlandesgericht verbindlich für alle Kläger entschieden werden können. Zudem bietet das KapMuG seit seiner Reformierung im Jahr 2012 die Möglichkeit der verjährungshemmenden Anspruchsanmeldung gem. § 10 Abs. 2 und 3 KapMuG. Ab Bekanntmachung des Musterverfahrens im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers können Anleger, die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage erhoben haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem OLG Braunschweig anmelden. Dabei müssen sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntgabe erfolgen.

→Pressemeldung OLG Braunschweig

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)