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Daimler: Schadenersatzklage wegen Täuschung der Anleger über unzulässige Abschalteinrichtungen beim Landgericht Stuttgart eingereicht

Prozessfinanzierer Advofin AG finanziert Schadenersatzprozess gegen reine Erfolgsbeteiligung

München 20. Juni 2018: Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat heute für einen Privatanleger, der am 09. Februar 2018 100 Aktien der Daimler AG zum Kaufpreis von EUR 7.024,85 erworben hatte, Schadenersatzklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Mit der Klage macht der Kläger Schadenersatz im Wege der Rückabwicklung seines Aktienkaufs geltend, hilfsweise seinen Kursdifferenzschaden. Der Schadenersatzanspruch stützt sich auf eine Reihe von falschen und unterlassenen Informationen durch die Daimler AG. So hat die Daimler AG seit September 2015 wiederholt behauptet, es gebe bei ihr keinerlei Abgasmanipulationen. Im Geschäftsbericht 2015 teilte die Daimler AG mit, dass sie den Vorwurf der Manipulation zurückweise und weder in Diesel- noch in Otto-Motoren sog. „Defeat Devices“ einsetze. Tatsächlich hat die Daimler AG nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen verwandt. Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums vom 11. Juni 2018 sind allein in Europa hiervon 774.000 Fahrzeuge betroffen. „Aufgrund dieser seit September 2015 andauernden Falschinformationen hat sich die Daimler AG insbesondere wegen unterlassener Ad-hoc-Meldungen, falscher Darstellung der Gesellschaftsverhältnisse, Kursmanipulation und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht“ so Klaus Rotter, Gründungspartner von Rotter Rechtsanwälte. Auf dieser Grundlage sind alle Aktionäre zum Schadenersatz berechtigt, die in der Zeit vom 26. September 2015 bis heute Aktien der Daimler AG erworben haben. Den Kursdifferenzschaden beziffert Rotter Rechtsanwälte auf 6 bis 15 EUR je Aktie.

Zwischenzeitlich hat sich die Advofin AG, Wien bereit erklärt, etwaige Schadenersatzprozesse gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu finanzieren. Dadurch stellen Anleger sicher, dass sich ihre wirtschaftliche Lage bei Beteiligung an dem Prozess nur verbessern kann.

„Wir stehen derzeit im Kontakt mit weiteren privaten und institutionellen Investoren und werden, sofern das erforderliche Quorum erreicht werden sollte, einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) stellen“ so Rechtsanwalt Klaus Rotter.

Ansprechpartner:
Klaus Rotter: E-Mail: rotter@rrlaw.de
Bernd Jochem E-Mail: jochem@rrlaw.de
Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Baierbrunner Straße 85, 81379 München Telefon: 089 64 98 45 0

ROTTER RECHSANWÄLTE Partnerschaft mbB vertritt seit mehr als 20 Jahren private und institutionelle Anleger. Vor allem auf dem Gebiet der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen konnte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte für ihre Mandanten zahlreiche Grundsatzentscheidungen beim Bundesgerichtshof (II ZR 402/02; II ZB 9/07; II ZB 6/07; II ZB 7/09; II ZB 11/10; II ZB 7/09; II ZB 29/12) und beim EUGH (Geltl C 19/11 Geltl gegen Daimler) erstreiten. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt derzeit in zwölf Musterverfahren nach dem KapMuG geschädigte Anleger, wobei sie in sechs Verfahren vom zuständigen Oberlandesgericht zum Vertreter des jeweiligen Musterklägers bestellt wurde.