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P & R Insolvenz

Die P & R Insolvenz vom Donnerstag, 15. März 2018 war für private und institutionelle Anleger wie Stiftungen und Versorgungswerke ein Schock. An diesem Tag hat die P & R Container – Gruppe für drei ihrer Gesellschaften, die P & R Container Leasing GmbH, die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Insolvenz angemeldet. Angesichts der Zahl von möglicherweise mehr als 50.000 geschädigten Anlegern und einem Anlagevolumen von EUR 3,5 Milliarden sprechen Politiker und Medien bereits vom größten Anlageskandal in der Geschichte der Bundesrepublik.

P & R Insolvenz – Hintergrund

Auf ihrer Internetseite bewarb die P & R Container – Gruppe ihr Investmentkonzept im Jahr 2017 mit den Schlagworten „Bewährt. Verständlich. Konservativ“. Herausgestellt wurde dabei, dass man aufgrund einer kontinuierlichen Marktanalyse nur die Menge an Frachtcontainern zur Verfügung stellt, die auch tatsächlich vom Markt benötigt würden. Die P & R Containerflotte sei damit dauerhaft hoch ausgelastet und erziele somit regelmäßige und kalkulierbare Mieterträge. Dadurch agiere P & R niemals spekulativ oder wachstumsgetrieben, man greife auf verlässliche Kalkulationsgrößen zurück und gebe damit konservativ-realistische Renditeprognosen für die angebotenen Direktinvestments an.

Der Ablauf des Investments erfolgte dergestalt, dass die  Anleger Container erwarben, die mindestens über die Laufzeit eines Anlegervertrages vermietet waren. Die Anleger wurden rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Container und erhielten quartalsweise die Mieteinnahmen. Am Ende der Vertragslaufzeit unterbreitete P & R den Anlegern ein Angebot zum Kauf der Container zu marktüblichen Konditionen.

In den letzten Jahren hat P & R dabei möglicherweise mehr an die Anleger ausbezahlt als durch Vermietung und Verkauf der Container eingenommen wurde, was nunmehr offenbar zur P & R Insolvenz geführt hat.

Haftung von Banken und Vermittlern

Eine Vielzahl der betroffenen Anleger dürfte aufgrund einer entsprechenden Empfehlung durch eine Bank oder einen freien Vermittler auf die Möglichkeit des Investments in P & R Container aufmerksam geworden sein. Hier wird zu prüfen sein, ob die Beratung der Anleger tatsächlich immer pflichtgemäß abgelaufen ist oder ob die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater oder Vermittler in Form einer Rückabwicklung des Investments geltend zu machen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt regelmäßig ein Anlageberatungs- bzw. zumindest ein Anlagevermittlungsvertrag zustande, wenn eine Bank oder ein freier Finanzdienstleister mit dem Anleger ein Gespräch über die Anlage von Geldern führt. In diesem Rahmen haften Bank oder Vermittler schon dann, wenn die empfohlene Anlage nicht zu den Anlagezielen und/oder der Risikoneigung des Kunden passt. So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Schiffsfondsbeteiligungen nicht an Anleger empfohlen werden dürfen, die eine Anlage zur Altersvorsorge wünschen (OLG München, Urteil vom 25.09.2012, Az. 18 U 4290/11).

Darüber hinaus haften Anlageberater und Anlagevermittler, wenn sie dem Kunden Risiken der Anlage verschweigen oder z. B. Risikohinweise in Prospekten verharmlosen. Zu den Pflichten von Banken und Vermittlern gehört schließlich auch, die wirtschaftliche Plausibilität der Kapitalanlage zu prüfen, was die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse einschließt (BGH, Urteil vom 05.03.2009, Az. III ZR 302/07).

Nähere Einzelheiten zum weiteren Vorgehen entnehmen Sie bitte unserem speziellen

LEITFADEN FÜR BETROFFENE P & R ANLEGER

Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügen wir über die erforderliche Expertise und die entsprechenden Referenzen, um die berechtigten Ansprüche geschädigter P & R Container – Anleger durchzusetzen.

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im aktuellen JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2017/2018 werden wir als eine der „besonders empfohlenen Kanzleien für Kapitalanlageprozesse (Anleger)“ aufgeführt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)