Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse
Am 01.07.2020 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Musterfeststellungsklage gegen die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse eingereicht.
Die Saalesparkasse und ihre Rechtsvorgängerinnen (Stadt- und Saalkreissparkasse Halle und Kreissparkasse Merseburg-Querfurt) haben seit Anfang der 1990er Jahre mit Verbrauchern formularmäßige Sparverträge unter der Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“ und „Flexibles S-Prämiensparen“ abgeschlossen.
Die Saalesparkasse hat nach der gemeinsamen Einschätzung des Musterklägers und unserer Sozietät die anfallenden Zinsen falsch berechnet und den Verbrauchern erhebliche Zinsbeträge vorenthalten.
Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage insbesondere die Klärung, dass bestimmte von der Beklagten verwendete Zinsanpassungsklauseln unwirksam sind und möchte erreichen, dass das Oberlandesgericht Naumburg die Zinsanpassungsmodalitäten für die variable Verzinsung allgemeinverbindlich festsetzt.
Weitergehende Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)