Rechtsanwalt Klaus Rotter bei Börse Online zu Rückvergütungen in der Schweiz
Rückvergütungen in der Schweiz: Viele Deutsche investierten hohe Beträge bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern. Sie nahmen oft überteuerte Anlagekosten in Kauf, weil das Bankgeheimnis Diskretion versprach. Mittlerweile ist klar: Die Anleger haben ein Recht, sogenannte Kick-backs zurückzubekommen. Doch droht Verjährung – die Betroffenen sollten sich beeilen, um ihre Ansprüche einzufordern.
Hier können Sie den vollständigen Artikel „Rückvergütungen: Abgezockt in der Schweiz – das sollten Betroffene jetzt wissen“ abrufen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)