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Schäden aus Zertifikaten: Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Aufgrund des derzeitigen Kursverfalls scheint sich das Szenario für Anleger von Zertifikaten im Rahmen der Finanzmarktkrise aus dem Jahr 2007/2008 zu wiederholen.

So haben bereits einige „Express-Zertifikate“ und „Aktienanleihen“ der Deka und der DZ Bank in den letzten Tagen einen Verlust gegenüber ihrem Verkaufspreis von mindestens 50% verbucht.

Trotz der negativen Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise 2007/2008 mit den Lehman-Zertifikaten haben zahlreiche  Banken privaten und institutionellen Anlegern Zertifikate veräußert. . So beträgt das derzeitige Volumen der emittierten Zertifikate deutscher Banken rund EUR 70 Mrd.

Ende Dezember 2019 hatten die Deka Bank einen Anteil an den emittierten Zertifikaten von 21,8 %, die DZ Bank von 18,3 %, die LBBW von 10,9 % und die Helaba von 10,9 %.

Da Zertifikate (in der Regel Inhaberschuldverschreibungen im Sinne des § 793 BGB) stets auf einem Bezugsverhältnis, wie der Wertentwicklung einer Aktie oder eines Index bzw. mehrerer Aktien oder Indices basieren, sind Zertifikate und Aktienanleihen besonders von einem erheblichen Kursverfall an den Börsen betroffen. Im Zeitpunkt eines solchen Kursverfalles verwirklichen sich die Risiken des jeweiligen Zertifikates.

Über diese Risiken hätten die Anleger vor dem Erwerb der Zertifikate seitens der beratenden Bank durch Aushändigung der entsprechenden Informationsblätter sowie der Erläuterung durch den Anlageberater deutlich aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus sind Anleger beim Erwerb von Zertifikaten insbesondere auf die Risikopotenzierung hinzuweisen, wenn etwa bei einem Basiswert, der aus einem Korb mehrerer Aktien besteht, bereits der Ausfall eines einzigen Unternehmens zum Totalausfall des Zertifikats führt. Auf den Umstand, dass Zertifikate für Privatanleger zu risikoreich und damit ungeeignet sind, warnt Rotter Rechtsanwälte seit mehr als zehn Jahren. So hat Herr Rechtsanwalt Klaus Rotter bereits im Jahr 2010 in seinem Aufsatz „Zwölf Gründe, den Vertrieb strukturierter Finanzinstrumente zu beschränken“ in der Zeitschrift VuR 2010, Seite 371ff. unter anderem darauf hingewiesen, dass letztlich nur finanzmathematisch versierte Anleger die Risiken von Zertifikaten sachgerecht einschätzen können.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB prüft aktuell für betroffene Anleger die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweilige Bank in ihrer Funktion als Emittentin als auch als Anlageberater.

Zur Bündelung der Anleger steht im Gegensatz zu den Lehman-Zertifikaten im Jahr 2007 heute die Möglichkeit der Überprüfung der Informationsblätter der jeweiligen Zertifikate im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens nach dem KapMuG zur Verfügung, da die Informationsblätter zu den Zertifikaten gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 KapMuG öffentliche Kapitalmarktinformationen sind. An dem jeweiligen Kapitalanlegermusterverfahren könnten sich sämtliche Anleger eines Zertifikates beteiligen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)