Wirecard Insolvenzverfahren eröffnet – Frist 26.10.2020
Das Amtsgericht München hat am 25. August 2020 das Insolvenzverfahren über die Wirecard AG (Az. 1542 IN 1308/20) regulär eröffnet. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2020 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Anmeldung der Insolvenzforderung im Rahmen der Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB gegenüber potentiellen weiteren Anspruchsgegnern erforderlich (BGH, Urteil vom 25.11.2014, XI ZR 169/13).
Für eine erfolgreiche Anmeldung im Insolvenzforderung reicht es nicht aus, auf die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und die Veröffentlichungen in der Presse zu den Vorgängen bei Wirecard zu verweisen. Erforderlich ist vielmehr eine detaillierte und fundierte Darstellung des Sachverhalts und vor allem der rechtlichen Grundlagen, auf die der Schadensersatzanspruch gestützt werden soll. Anderenfalls ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung ohne Weiteres bestreiten wird.
Gerne prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Setzen Sie sich hierzu bitte unter mail@rrlaw.de mit uns in Verbindung. Nach Prüfung der uns von Ihnen überlassenen Informationen und Unterlagen können wir Ihnen das weitere Vorgehen – auch im Hinblick auf eine evtl. Prozessfinanzierung oder ein Vorgehen über Ihre Rechtsschutzversicherung – aufzeigen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de); Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)