Wirecard Schadensersatz: Ansprüche prüfen lassen
Für Aktionäre, die mit Wirecard-Aktien (ISIN DEDE0007472060) Verluste erlitten haben, prüfen wir mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unternehmen und/oder Dritten.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard steht seit einiger Zeit im Fokus, nachdem des immer wieder Berichte über Ungereimtheiten in den Bilanzen des Unternehmens gegeben hatte. Ende April 2020 hatte bereits ein Sonderprüfungsgutachten von KPMG ergeben, dass nicht alle Umsatzerlöse dem Grunde und der Höhe nach nachvollzogen werden konnten. Auch Zahlungen auf Treuhandkonten waren in Höhe von einer Milliarde EUR nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang wurden auch Untersuchungen seitens der BaFin und der Staatsanwaltschaft München eingeleitet.
Am 18.06.2020 hat Wirecard die Vorlage des Jahresabschlusses 2019 erneut verschoben, nachdem die Abschlussprüfer von EY Wirecard darüber informiert hatten, dass ein Testat des Jahresabschlusses weiterer Prüfungen bedürfe, da die beiden die Treuhandkonten seit 2019 führenden Banken die betreffenden Kontonummern nicht zuordnen konnten. Nach weiteren Presseberichten vom 19.06.2020 soll die die philippinische Bank BDO Unibank, bei der angeblich eines der Treuhandkonten für Wirecard geführt wurde, mitgeteilt haben, dass Wirecard kein Kunde der Bank sei und anderslautende Dokumente Fälschungen seien.
Gerne prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Setzen Sie sich hierzu bitte unter mail@rrlaw.de mit uns in Verbindung. Nach Prüfung der uns von Ihnen überlassenen Informationen und Unterlagen können wir Ihnen das weitere Vorgehen – auch im Hinblick auf eine evtl. Prozessfinanzierung oder ein Vorgehen über Ihre Rechtsschutzversicherung – aufzeigen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de); Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)