Navigation

BaFin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank AG fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Zuvor hatte die BaFin am 15. März 2021 beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 508 IN 6/21) und Dr. Michael C. Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle zum Insolvenzverwalter bestellt.

Zahlreiche Kommunen in Deutschland bangen um ihre Einlagen bei der Greensill Bank.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)