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Greensill Bank AG: Kommunen stark betroffen

Die Schieflage bei der Greensill Bank AG hat aktuell viele Kommunen alarmiert, die zur Vermeidung von Negativzinsen bei der in Bremen ansässigen Bank Geldanlagen getätigt haben. Verschiedenen Medienberichten zufolge sind rund 50 Kommunen in Deutschland betroffen, die das Angebot der vergleichsweise hohen Zinsen auf Tages- und Festgeldkonten aufgegriffen haben.

Die Einlagen könnten für die Kommunen verloren sein, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. März 2021 gegenüber der Greensill Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat. Die BaFin hatte im Rahmen einer Sonderprüfung festgestellt, dass die Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.

Zwar gehört die Greensill Bank AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an und ist Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB), doch hierdurch sind vornehmlich Privatkunden vor dem Verlust ihrer Einlagen geschützt.

Anders sieht es für Kommunen und andere institutionelle Anleger aus: Im Rahmen einer Neuregelung der Einlagensicherung fallen deren Anlagen seit 1. Oktober 2017 nicht mehr unter die Einlagensicherung.

Wir prüfen für betroffene Anleger, ob ihre Einlagen bei der Greensill Bank AG von der Einlagensicherung umfasst sind und ob ggf. Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Berater und Finanzvermittler, bestehen.

Im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der australischen Muttergesellschaft, der Greensill Capital Pty Ltd., stehen uns aus unserem internationalen Netzwerk die Kollegen der Kanzlei Maurice Blackburn zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)