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LG Trier: Verjährung des Befreiungsanspruchs

In einer Serie aktueller Rückforderungsfälle hat das LG Trier – und im nachfolgenden Berufungsverfahren das OLG Koblenz – eine bisher wenig beachtete Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2017 zur Frage der Verjährung des Befreiungsanspruchs des Treuhänders bei geschlossenen Fondsbeteiligungen umgesetzt.

Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG betroffen

In dem Verfahren hatte die Klägerin den Rückzahlungsanspruch aus abgetretenem Recht im Zusammenhang mit einer mittelbaren Beteiligung an der Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG geltend gemacht. Gesellschaftszweck war die Investition in vier Immobilienobjekte in den Niederlanden. Anleger konnten sich über eine Treuhandkommanditistin mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen, daneben erfolgte die Finanzierung der Fondsgesellschaft durch ein Hypothekendarlehen einer Bank.

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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)