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MS Wehr Blankenese: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

Anleger der MS Wehr Blankenese Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurden bereits im Jahr 2013 seitens der Gesellschaft (unrechtmäßig) zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen in Höhe von 25% der Anlagesumme aufgefordert. Unabhängig davon, ob die Anleger dieser Aufforderung nachgekommen sind, haben alle Kommanditisten diesen August/September ein Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Tobias Brinkmann erhalten. Mit seinem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter nunmehr sämtliche erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurück.

Die Anleger sind als sog. Direktkommanditisten im Handelsregister eingetragen. In den Anfangsjahren wurde ihnen ca. 50% ihrer Anlagesumme zurückbezahlt. Der Insolvenzverwalter macht nun geltend, dass diese Auszahlung nicht aus erzielten Gewinnen erfolgt sei, sondern aus der eingelegten Anlagesumme. Dadurch sei die Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft in dieser Höhe wiederaufgelebt. Hat ein Anleger bei der MS Wehr Blankenese beispielsweise 100.000 € angelegt und entspricht seine Anlagesumme seiner Haftsumme gegenüber Dritten und hat er 50.000 € seiner Einlage als Ausschüttung erhalten, obwohl die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftet, dann beträgt seine Einlage nur noch 50.000 € und somit um 50.000 € weniger als seine Haftsumme. Er haftet somit Gläubigern der Gesellschaft gegenüber in Höhe von bis zu 50.000 €.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.09.2016 – im Handelsregister bekannt gegeben am 28.09.2016 – wurde über das Vermögen der MS Wehr Blankenese Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das Insolvenzverfahren bei dem AG Niebüll, Az. 5 IN 54/16, eröffnet. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 2 HGB die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht. In seinem Schreiben hat der Insolvenzverwalter nunmehr mitgeteilt, dass Gläubigerforderungen in Höhe von 1.079.533,42 € bestünden.

Jeder betroffene Anleger der MS Wehr Blankenese Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollte daher im Einzelfall überprüfen lassen, ob seitens des Insolvenzverwalters die Höhe der geforderten Ausschüttungen sowie die Höhe der Gläubigerforderungen korrekt berechnet wurden und ob die Voraussetzungen für den Anspruch des Insolvenzverwalters vorliegen.

Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)