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Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Am 22.01.2021 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht.

Die Stadtsparkasse München hat seit den 1990er Jahren mit Verbrauchern formularmäßige Sparverträge unter der Bezeichnung „S-Prämiensparen-flexibel“ abgeschlossen. Die Stadtsparkasse München hat nach der gemeinsamen Einschätzung des Musterklägers und unserer Sozietät die anfallenden Zinsen falsch berechnet und den Verbrauchern erhebliche Zinsbeträge vorenthalten.

Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München insbesondere die Klärung, dass die von der Beklagten verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und möchte erreichen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Zinsanpassungsmodalitäten für die variable Verzinsung allgemeinverbindlich festsetzt.

Zudem begehrt der Musterkläger die Klärung, dass der Stadtsparkasse München kein ordentliches Kündigungsrecht zu den Prämiensparverträgen zusteht.

Weitergehende Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)