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Telekom-Prozess: Verhandlung am 23.11.2021

Der Telekom-Prozess im Zusammenhang mit fehlerhaften Angaben im Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Mai 2000 könnte nach gut 20 Jahren zu Ende gehen. Im Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG wird das Verfahren nach der Zurückverweisung durch den BGH mit einer mündlichen Verhandlung am 23.11.2021 vor dem OLG Frankfurt/Main fortgeführt. In diesem Termin soll auch ein Vergleichsvorschlag erörtert werden, der von einem Großteil der Beteiligten im Vorfeld ausgearbeitet wurde.

Es ist vorgesehen, dass sämtliche Kläger, die die Vergleichsvoraussetzungen erfüllen, bis zum 30. Juni 2022 ein Vergleichsangebot unterbreitet bekommen.

Die erste Klage unserer Kanzlei war im August 2001 eingereicht worden, die erste mündliche Verhandlung vor dem LG Frankfurt/Main in ausgesuchten Pilotverfahren fand am 23.11.2004 statt. Um die Masse der Verfahren in den Griff zu bekommen, wurde ein knappes Jahr später das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeführt, weshalb dieses Gesetz auch als „Lex Telekom“ bezeichnet wurde.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)