Navigation

ThomasLloyd Group: Infrastrukturfonds und Genussrechte – ROTTER RECHTSANWÄLTE für umfassende Prüfung mandatiert

ROTTER RECHTSANWÄLTE nimmt sich den Ansprüchen von Anlegern, die bei der ThomasLloyd Group investiert haben, an. Bei der ThomasLloyd Group handelt es sich nach Angaben des Unternehmens um ein angeblich global agierendes Investment- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Zürich und London, das insbesondere Projekte im Infrastruktur-, Agrar- und  Immobiliensektor vorwiegend in Asien finanziere. Auf seiner Internetseite wirbt das Unternehmen damit, dass mit der Kapitalbeteiligung an den Infrastrukturinvestments nicht nur hohe Renditen erzielt werden könnten, sondern auch bleibende Werte unter Beachtung sozialer, ethischer und ökologischer Aspekte geschaffen werden könnten. Zum Portfolio des Unternehmens sollen geschlossene Fonds, Alternative Investmentfonds und Direktbeteiligungen gehören. Anleger bekämen damit Zugang zum infrastrukturellen Wachstumsmarkt in Asien mit „langfristig planbaren und attraktiven Renditen bei kalkulierbarem Risiko“. Diese sollen weitgehend unabhängig von Konjunktur, Inflationsentwicklung und Zinsniveau erfolgen.

Infrastrukturfonds und Spezialfonds

In den vergangenen Jahren konnten sich private Anleger regelmäßig durch Vermittlung von Anlageberatern an verschiedene Anlageformen beteiligen, deren Investments entweder direkt oder indirekt in die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH floss. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beteiligungsmöglichkeiten (Auswahl):

Negative Entwicklung der Infrastrukturfonds und Ausbleiben der Ausschüttungen

Seit einigen Jahren steht die ThomasLloyd Group mit ihren Kapitalanlagen in der Kritik. In einem ROTTER RECHTSANWÄLTE vorliegenden Bericht über die ThomasLloyd Group heißt es, dass anhand der veröffentlichten Unterlagen des Unternehmens keine nennenswerten Vermögenswerte aus dem Bereich Infrastruktur in Asien entnommen werden konnten und auch die sonstigen Kennzahlen nicht transparent dargestellt würden. Neben den allgemeinen Risiken, die mit geschlossenen Fonds verbunden sind, wird der Anleger zudem im Unklaren gelassen, in welche Projekte das Unternehmen investiert (sog. Blind Pool). Damit sind zahlreiche Investmentangebote der ThomasLloyd Group mit unkalkulierbaren unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Deshalb sollten Anleger sehr vorsichtig bei entsprechenden Investitionen sein. So hat auch Stiftung Warentest die von ihr geprüften Angebote von ThomasLloyd auf die „Warnliste Geldanlage“ gesetzt.

Die negative Entwicklung der Kapitalanlagen hat dazu geführt, dass seit 2020 keine Ausschüttungen mehr an die Anleger erfolgt sind bzw. diese mit Verzug ausgezahlt werden. Den Anlegern werden die konkreten Gründe für das Ausbleiben bzw. die nicht fristgerechte Auszahlung  der Ausschüttungen nicht mitgeteilt. Es bestehen daher erhebliche Zweifel an der Liquidität der Infrastrukturfonds und der Legitimität des Auszahlungsstopps.

Fondssplitting

Hinzu kommt die irreführende und undurchsichtige Unternehmenspolitik der ThomasLloyd Group, die Ende des Jahres 2020 die Anleger u.a. der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D) darüber informiert hat, dass zum 01.01.2021 ein Fondssplitting erfolgen soll. Im Rahmen dessen könnten die Anleger zwischen den Varianten mit Entnahmerechten („ausschüttende Variante“ bzw. „Strategie ERTRAG“) und einer Variante ohne Entnahmerecht („thesaurierende Variante“ bzw. „Strategie WACHSTUM“) oder einer Kombination aus beiden zur Wahl stehenden Strategien wählen. Mittlerweile hat die ThomasLloyd Group ihre Aussagen mit der Begründung revidiert, dass es sich hierbei nur um eine informelle Abfrage gehandelt habe und für ein solches Vorgehen ein Gesellschafterbeschluss notwendig sei.

Genussrechte – Umwandlung in Aktien

Im Februar 2019 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die ThomasLloyd Group mit der neu gegründeten Aktiengesellschaft CT Infrastructure Holding Ltd. verschmolzen wird und damit der automatische Wandel ihrer Genussrechte/-scheine in Aktien der CT Infrastructure Holding Ltd erfolgen werde. Obwohl viele Anleger ihre Verträge per Ende 2017 bereits gekündigt hatten, wurde der ihnen zustehende Auszahlungsbetrag mit der Begründung zum geplanten Börsengang verweigert. Ferner haben die Anleger die Mitteilung erhalten, dass der Rückzahlungsbetrag zum Kündigungsstichtag 31.12.2017 null Euro betrage. Bis heute warten die Anleger, die wider Willen Aktionäre der Aktiengesellschaft CT Infrastructure Holding Ltd. geworden sind, vergebens auf ihr Geld.

Haftung von Vermittlern

Eine Vielzahl der betroffenen Anleger dürfte aufgrund einer entsprechenden Empfehlung durch einen freien Vermittler auf die Möglichkeit des Investments in die Produkte der ThomasLloyd Group aufmerksam geworden sein. Hier wird zu prüfen sein, ob die Beratung der Anleger tatsächlich immer pflichtgemäß abgelaufen ist und sie über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage umfassend aufgeklärt wurden. Wurden die Anleger nicht pflichtgemäß beraten besteht die rechtliche Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater oder Vermittler in Form einer Rückabwicklung des Investments geltend zu machen.

Schadensersatzanspruch gegen die CT Infrastructure Holding Ltd.

Im Hinblick auf die Verschmelzung der ThomasLloyd Group mit der neu gegründeten Aktiengesellschaft CT Infrastructure Holding Ltd. haben bereits zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass die Anleger ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben und einen Schadensersatzanspruch gegenüber die Gesellschaft geltend machen können.

ROTTER RECHTSANWÄLTE bereitet derzeit für betroffene Anleger ein gemeinsames Vorgehen vor.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwältin Dr. Navideh Maleki (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)