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VR – Banken: Kundenkonten leergeräumt

Unsere Kanzlei wird seit August 2021 vermehrt von Kunden der genossenschaftlichen deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (VR – Banken) mandatiert, deren Konten bei einer  VR-Bank von unbefugten Dritten sprichwörtlich leergeräumt wurden.

Stets wurden ohne Zustimmung der Mandanten von der jeweiligen VR-Bank Zahlungsvorgänge zu Lasten der Mandanten ausgeführt und von Unbefugten deren gesamtes Guthaben abgezogen und auf Drittkonten überwiesen. Zielkonten waren regelmäßig Bankkonten Dritter bei der N26 Bank GmbH. Häufig hatten sich die Betrüger zuvor mittels Phishing Zugang zu den Apps VR SecureGo plus oder VR SecureGo verschafft.

Der Schaden unserer Mandanten liegt derzeit bei durchschnittlich 90.000,00 EUR. Es handelt sich oft um deren gesamtes liquides Vermögen.

Unverzüglich sollte im Schadensfall der Schaden – ggf. mit anwaltlicher Hilfe – dem kontoführenden Kreditinstitut angezeigt und den Buchungen widersprochen werden. Wir raten Kunden im Schadensfalle deshalb noch am Tage der Kenntnisnahme der Unregelmäßigkeiten tätig zu werden. Es müssen ggf. unverzüglich auch weitere geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden.

Ob es sinnvoll ist, mit der Bank – über die Erstmaßnahmen hinaus – einen Gesprächstermin zu vereinbaren, ist dagegen eine Frage des Einzelfalls. Denn Kunden können Schadensersatzansprüche gegenüber der kontoführenden VR-Bank oder der Zielbank (N26 Bank GmbH) zustehen. Banken und deren Mitarbeiter suchen in derartigen Fällen deshalb häufig das Gespräch mit den noch unter Schock stehenden Kunden und machen dann geltend, dass der Kunde den Schaden selbst zu verantworten habe. Die Bank ist kein unparteiischer Ratgeber! Sie verfolgt eigene Interessen. Es ist daher häufig sinnvoll, von Beginn an einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Unsere Kanzlei vertritt Kunden gegenüber den VR-Banken bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Zudem prüfen wir auch die Möglichkeit, die kontoführende N26 Bank GmbH in Regress zu nehmen. Denn nach Pressemeldungen bestehen dort seit geraumer Zeit gravierende Mängel in der Organisation sowie bei der Bekämpfung von Geldwäsche und anderen illegalen Geschäften, welche der N26 Bank GmbH bekannt sind, aber nicht behoben wurden. Die Finanzaufsicht Bafin erwägt demnach sogar eine Beschränkung des Neugeschäfts der N26 Bank GmbH (vgl. Handelsblatt vom 20.08.2021, Thema des Tages).

Sollten Sie Hilfe benötigen wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

VR-Banken: Kundenkonten leergeräumt

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; spoerel@rrlaw.de)