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Jahresabschlüsse der Wirecard AG 2017 und 2018 nichtig

Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 05.05.2022 die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt (Az. 5 HK O 15710/20)

Pressemitteilung des LG München I

→ Urteil des LG München I

Das vom Insolvenzverwalter Michael Jaffé erwirkte Urteil könnte die Grundlage für die Rückforderung der für die beiden Jahre an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden von ca. € 47 Millionen bilden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)