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Multi Asset Anspar Plan 4: Schadensersatz

Können Anleger zweier Fonds des Multi Asset Anspar Plan 4 Schadensersatz von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler verlangen?

Diese Frage stellt sich gerade für Anleger der Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH &Co. KG und der Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG. Denn über beide Gesellschaften hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 01.02.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Hamburg, Az: 67g In 31/23 und Az: 67g In 32/23).

Die beiden stillen Beteiligungen wurden seit Ende 2016 von der Steiner + Company GmbH & Co. KG angeboten und über Anlageberater und Anlagevermittler an Anleger vertrieben. Diese konnten ihre Einlagen bei den betroffenen Fonds nicht mit einer Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten über eine Laufzeit von 180 oder 240 Monaten erbringen. Wegen der in den Beteiligungsverträgen vereinbarten qualifizierten Nachrangabrede besteht für die betroffenen Anleger ein hohes Risiko, dass sie im Insolvenzverfahren wegen der bereits geleisteten Zahlungen hinter anderen Gläubigern der beiden Gesellschaften zurückstehen müssen und damit leer ausgehen. Aufgrund der Laufzeit der Fonds besteht zudem die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern auch noch die weiter ausstehenden Ratenzahlungen auf die Einlage einfordern wird.

Multi Asset Anspar Plan 4: Schadensersatz von Anlageberatern oder Anlagevermittlern

Diese für Anleger äußerst unbefriedigende Situation lenkt den Blick naturgemäß auf diejenigen, die diese Anlagemöglichkeit bei den Anlegern ins Spiel gebracht und nicht selten mit vollmundigen (Rendite-) und (Sicherheits-) Versprechen angepriesen haben.

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt zwischen einem Anleger und einem Anlageberater stillschweigend ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Anleger an den Anlageberater herantritt oder der Anlageberater an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten und das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen wird (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 – XI ZR 12/93; Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 65/16).

In diesem Rahmen hat der Anlageberater die Anlageerfahrung, die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers zu berücksichtigen, d.h. er darf nur auf das Risikoprofil des Anlegers zugeschnittene Anlagen anbieten. Sollten Anleger also auf die Sicherheit der Geldanlage Wert gelegt haben, hätten schon keine Fonds des Multi Asset Anspar Plan 4 angeboten werden dürfen.

Darüber hinaus hätten Anleger über die bei diesen stillen Beteiligungen bestehenden Risiken, wie etwa, das Totalverlustrisiko oder das Blind-Pool-Risiko, richtig und sorgfältig in einer für den Kunden verständlichen und vollständigen Form aufgeklärt werden müssen.

Sollten diese Vorgaben der Rechtsprechung nicht beachtet worden sein, haben Anleger gute Chancen bei den betroffenen Fonds des Multi Asset Anspar Plan 4 Schadensersatz von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler zu verlangen.

Wir haben bereits erfolgreich Klageverfahren für Anleger anderer Multi Asset Anspar – Pläne geführt und können daher auch in diesem Fall auf entsprechende Expertise zurückgreifen. Häufig kam es dabei im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung von bestehenden Versicherungsverträgen und der Empfehlung der risikobehafteten Beteiligung an einem geschlossenen Fonds zu Beratungsfehlern seitens der Anlageberater oder Anlagevermittler.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de).

Multi Asset Anspar Plan 4 Schadensersatz