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Onlinebanking Betrug: Erfolgreiche Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen die Stadtsparkasse München

Bei den zahlreichen von unserer Kanzlei im Zusammenhang mit einem Onlinebanking Betrug geführten Streitverfahren gegen unterschiedliche Bankinstitute hat nun auch die Stadtsparkasse München außergerichtlich die nicht durch unseren Mandanten autorisierten Abbuchungen zurückerstattet.

In dem aktuellen Fall wurde unser Mandant von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Stadtsparkasse München unter dem – bei Fällen dieser Art nicht untypischen – Vorwand kontaktiert, dass sein Konto gesperrt werden müsse, da es zu auffälligen Versuchen von Bargeldabhebungen am Geldautomat gekommen sei.

Der angebliche Mitarbeiter der Bank erschlich sich das Vertrauen des Mandanten durch die Mitteilung sensibler Kontodaten, über die er offensichtlich bereits verfügte. Statt der im Laufe des Telefonats im Wege des Push-TAN-Verfahrens schließlich vermeintlich veranlassten Kontosperrung wurde jedoch eine digitale Zahlungskarte beantragt und auf einem Mobiltelefon eines Betrügers freigeschaltet.

Allerdings informierte unser Mandant unmittelbar nach dem Telefonat die Stadtsparkasse München von dem Vorfall, die ihm zusicherte, erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit durch Dritte nicht auf das Bankkonto zugegriffen werden kann.

Wie sich jedoch im Nachhinein herausstellte, reichten diese Maßnahmen nicht aus, sodass zulasten unseres Mandanten mittels der digitalen Zahlungskarte trotzdem nach der von der Sparkasse bestätigten Sperre eine beträchtliche Summe von dem Täter abgezogen werden konnte.

Unsere Kanzlei konnte überzeugend darlegen, dass der Erstattungsanspruch des Mandanten nach § 675u S. 2 BGB nicht wegen eines groben Fehlverhaltens nach § 675v Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist. Denn die Stadtsparkasse München wäre in diesem konkreten Fall nach Erhalt der Information über den verdächtigen Vorfall verpflichtet gewesen, unmittelbar die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, damit jede Nutzung des Bankkontos verhindert wird.

Sollten Sie ebenfalls von einem Onlinebanking Betrug betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwältin Dr. Navideh Maleki (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

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