Navigation

P & R Container Insolvenzverfahren: Keine Rückforderungen mehr

Die für die P & R Container Insolvenzverfahren zuständigen Verwalter haben heute mitgeteilt, die bisher geltend gemachten Anfechtungsansprüche in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantrag an die Anleger geleisteten Zahlungen nicht mehr weiterzuverfolgen:

Insoweit heißt es in der heutigen Pressemitteilung:

„Auf der Grundlage der ausführlichen begründeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs und nach Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen wurde das letzte noch anhängige Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso beendet wie die übrigen zur Verjährungshemmung eingeleiteten Prozesse.“

Die betroffenen Anleger müssen damit keine Rückforderung entsprechend erhaltener Zahlungen mehr befürchten, auch eine Verlängerung der Hemmungsvereinbarung ist nicht mehr erforderlich.

Der BGH hatte mit Beschluss vom 26.01.2023 (Az. IX ZR 17/22) in einem vom  Insolvenzverwalter der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geführten Pilotverfahren die gegen den Zurückweisungsbeschluss des OLG Karlsruhe vom 25.01.2022 (Az. 3 U 18/20) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Auch in zwei weiteren Pilotverfahren hatte der BGH Anfechtungsansprüche verneint.

P & R Container Insolvenzverfahren

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)