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Sparkasse Nürnberg: Urteil zu Prämiensparverträgen am 28.02.2024

In der von unserer Kanzlei gegen die Sparkasse Nürnberg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführten Musterfeststellungsklage hat das Bayerische Oberste Landesgericht nach Anhörung des Sachverständigen angekündigt, am 28.02.2024 seine Entscheidung in diesem Verfahren zu verkünden.

Weitere Musterfeststellungsklagen

Aktuell führt unsere Kanzlei für den vzbv weitere Musterfeststellungsklagen zu Prämiensparverträgen gegen die Saalesparkasse und die Stadtsparkasse München. In allen Verfahren ist eine Anmeldung von Ansprüchen durch betroffene Verbraucher zur Eintragung in das Klageregister nach dem Gesetz nicht mehr möglich, da bereits jeweils mündliche Verhandlungen stattgefunden haben.

Grundsätzlich möglich ist weiterhin die Verfolgung individueller Ansprüche auf eine Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen, soweit nicht bereits eine Verjährung dieser Ansprüche eingetreten ist.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

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