Navigation

Musterfeststellungsklage Sparkasse Nürnberg

Update 28.02.2024

Mit Urteil vom 28.02.2024 hat das OLG München festgestellt, dass die von der Sparkasse Nürnberg in der Vergangenheit verwendeten Zinsklauseln unwirksam waren (Az. 101 MK 1/20, nicht rechtskräftig). Die Stadtsparkasse Nürnberg muss daher bei den betroffenen Sparverträgen Zinsanpassungen vornehmen. Mehr→

Update 02.11.2023

Das Bayerische Oberste Landesgericht wird am 28.02.2024 sein Urteil in diesem Verfahren verkünden. Alle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.

Update 18.09.2023

Mit Beschluss vom 07.09.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den 24.10.2023 und vorsorglich den 25.10.2023 für die Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Tom Fischer und die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt.

Update 31.03.2023

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Parteien mit Beschluss vom 28.03.2023 aufgegeben, dem Gericht bis zum 17. Mai 2023 ihre Einwendungen gegen das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Tom Fischer vom 23. März 2023 sowie die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. Aktuelle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.

Update 22.07.2022

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 22.07.2022 die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Berechnung des für die zu erwartenden Nachzahlungen konkret anzuwendenden Referenzzinssatzes angeordnet. Aktuelle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.

Update 13.05.2022

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Bayerische Oberste Landesgericht seine vorläufige Rechtsansicht dargelegt, wonach die Sparkasse Nürnberg die Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Offen ist weiter die Höhe der konkret zu erwartenden Nachzahlungen, diese sollen durch ein Gutachten bestimmt werden. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen.

Eine Anmeldung zu dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

Lesen Sie hier die Meldung des vzbv zur mündlichen Verhandlung vom 13.05.2022.

Update 10.02.2022

Im Verfahren der von unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht der Termin für die erste mündliche Verhandlung bestimmt. Dieser findet am Freitag, 13.05.2022, um 09:30 Uhr am BayObLG statt.

Mit Spannung wird erwartet, ob das BayObLG der Linie des BGH aus seinem jüngsten Urteil zu Prämiensparverträgen vom 06.10.2021 folgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass sich die Sparkasse an einem Referenzzins für langfristige Spareinlagen zu orientieren und den sogenannten relativen Zinsabstand zu wahren hat. Diese Berechnungsmethode führt zu wesentlich höheren Zinsansprüchen als den von der Sparkasse bislang gewährten.

Dies bedeutet zudem, dass die Ansprüche der Prämiensparer erst mit Beendigung (wirksamer Kündigung) des Prämiensparvertrages fällig werden. Erst dann beginnt mithin auch der Lauf der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Somit können die Betroffenen Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen.

Eine Anmeldung im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg ist für Verbraucher grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch möglich.

Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband zwei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Stadtsparkasse München und die Saalesparkasse. Auch im Verfahren gegen die Stadtsparkasse München können sich betroffene Verbraucher bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch durch Anmeldung im Klageregister anschließen.

Update 11.09.2021

Prämiensparer bei der Sparkasse Nürnberg können sich ab sofort der vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern eingereichten Musterfeststellungsklage anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat die Klage im Klageregister bekannt gemacht und ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet.

Ziel der am 29.07.2020 eingereichten Klage ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.

Infotelefon für Fragen

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet betroffenen Kunden der Sparkasse Nürnberg Unterstützung an. Interessierte können sich unter (0911) 99 39 90 27 informieren, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen und was bei der Registrierung zu beachten ist. Das Infotelefon ist Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. An zwei Tagen in der Woche informiert auch die Nürnberger Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6 betroffene Sparer persönlich zu diesen Zeiten: Montag von 9:30 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 9:30 bis 12:30 Uhr.

Musterfeststellungsklage eingereicht

Am 29.07.2020 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht.

Die Sparkasse Nürnberg und ihre Rechtsvorgängerinnen (Stadtsparkasse Nürnberg und Kreissparkasse Nürnberg) haben seit den 1990er Jahren mit Verbrauchern formularmäßige Sparverträge unter der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen. Die Sparkasse Nürnberg hat nach der gemeinsamen Einschätzung des Musterklägers und unserer Sozietät die anfallenden Zinsen falsch berechnet und den Verbrauchern erhebliche Zinsbeträge vorenthalten.

Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage insbesondere die Klärung, dass die von der Beklagten verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und möchte erreichen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Zinsanpassungsmodalitäten für die variable Verzinsung allgemeinverbindlich festsetzt.

Zudem begehrt der Musterkläger die Klärung, dass der Sparkasse Nürnberg kein ordentliches Kündigungsrecht zu den Prämiensparverträgen zusteht.

Weitergehende Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)

Portrait Klaus Rotter   Anwalt Bankrecht München