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Bankrecht

Fragestellungen zum Bankrecht betreffen jeden Bürger tagtäglich. Sei es das klassische Sparbuch, das Girokonto, der Handel mit Aktien, Derivaten, Anleihen, Schuldverschreibungen oder die Finanzierung der eigenen Immobilie, die Beziehungen zu Banken sind vielfältig. Die Komplexität angebotener Finanzprodukte kann genauso zu Problemen in der Geschäftsbeziehung führen wie Angriffe auf auf das Onlinebanking oder Fälle des Kreditkartenbetrugs.

Auch als Unternehmer sind Sie immer wieder mit Fragen hierzu konfrontiert, sei es, weil Investitionen eine Kreditaufnahme erfordern oder strukturelle Änderungen auch eine Neuordnung der Bankbeziehung erfordern.

Bankrecht – Anwalt – München

Wir beraten und vertreten bundesweit in allen Fragen zum Bankrecht. Dabei stellen wir über unseren Standort in München privaten und institutionellen Investoren und Bankkunden die erstklassige Expertise, die Erfahrung und den umfassenden Service zur Verfügung, die notwendig sind, um auch bei komplexesten bank- und kapitalmarktrechtlichen Mandaten zum Erfolg zu kommen.

In das Gebiet des Bankrechts fallen insbesondere folgende Themen:

– die Kündigung von Prämiensparverträgen

– die Haftung beim Online-Banking

– der Widerruf von Krediten

– die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

– die Vermögensverwalterhaftung

Weitere Themen: Bürgschaft, Bankgeschäfte, Bankkonto, SCHUFA, Bankgeheimnis, Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr, Geldwäsche, Leasing, Factoring, Kreditsicherung, Beraterhaftung, Verbraucherkredit.

Mandatshandbuch Bankrecht

Einen grundlegenden Einblick in das Bankrecht und zahlreiche taktische Tipps aus der Praxis zum Umgang mit Banken, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des bzw. gegen den Mandanten bietet das im Jahr 2019 in 2. Auflage erschienene Bankrechtshandbuch aus dem C.H.Beck-Verlag.

Der Gründungspartner der Kanzlei, Herr Klaus Rotter wurde im Jahr 2013 auf Vorschlag des Vorstandes der Bankrechtlichen Vereinigung in das Kuratorium der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Bankrecht e.V. gewählt. Er ist zu dem Gründungsmitgleid der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.

Im Januar 2011 wurde Herr Klaus Rotter vom Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins erstmals in den Gesetzgebungsausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht berufen. Die Berufung wurde im Dezember 2022 für eine weitere Amtsperiode bis 31. Dezember 2026 verlängert.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)

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