Musterverfahren in Sachen Constantin Medien AG (EM.TV Vermögensverwaltungs AG) beginnt positiv für geschädigte Anleger: Ad-hoc-Mitteilung vom 22.03.2000 nach erster Einschätzung des Gerichts sogar unter mehreren Gesichtspunkten unrichtig
...5 Kap 09). In diesem Musterverfahren geht es um die Frage, ob die damalige EM.TV Vermögensverwaltungs AG mit ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 22.03.2000 zum Erwerb von 50% der Anteile an der Formel 1- Holding SLEC gegen § 15 WpHG (a.F.) verstossen hat, weil die Meldung ganz oder teilweise unwahr und/oder unvollständig war. EM.TV hatte unter anderem gemeldet, dass sie 50% der Anteile an der SLEC erwerben werde und diesen Erwerb dabei nach klägerischer A... more