Daimler Musterverfahren
DAIMLER-PROZESS: OLG STUTTGART SIEHT KLÄGER IM VORTEIL
Im Daimler-Prozess wegen des vorzeitigen Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, Jürgen Schrempp, hat das OLG Stuttgart in der mündlichen Verhandlung am 3. Februar 2016 die Rechtsposition der Kläger gestärkt.
In dem seit mehr als zehn Jahre andauernden Daimler-Prozess hat das Gericht nun angedeutet, dass – wie von Beginn an von unserer Kanzlei vorgetragen – bereits am 17. Mai 2005 eine Veröffentlichungspflicht bezüglich des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp bestanden hat. Mehr→
FORTSETZUNG DAIMLER MUSTERVERFAHREN AM 3. FEBRUAR 2016
Vor dem OLG Stuttgart wird am 3. Februar 2016, 10.00 Uhr (Archivstraße 15A/B, Saal 2.10) das Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen des im Jahr 2005 erfolgten Rücktritts des damaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp fortgeführt.
Das OLG Stuttgart muss sich nunmehr zum dritten Mal mit der Sache befassen, nachdem der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auch den zweiten Musterentscheid des OLG Stuttgart aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte (Beschluss vom 23. April 2013 zu II ZB 7/09).
DAIMLER MUSTERVERFAHREN: BGH ENTSCHEIDET ZUM SCHREMPP RÜCKTRITT
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auch den zweiten Musterentscheid des OLG Stuttgart aufgehoben und die Sache wiederum zur neuen Verhandlung, insbesondere zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen, und Entscheidung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen (Beschluss vom 23. April 2013 zu II ZB 7/09).
Nach Ansicht des BGH kann bereits das Gespräch zwischen Jürgen Schrempp und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper vom 17. Mai 2005 über die Absicht von Jürgen Schrempp, vorzeitig zum Ende des Jahres 2005 aus seinem Amt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat auszuscheiden, sowie alle weiteren Zwischenschritte bis zum Aufsichtsratsbeschluss Ende Juli 2005 als veröffentlichungspflichtige Informationen über einen bereits eingetretenen Umstand (§ 13 Abs. 1 S. 1 WpHG) in Betracht kommen.
EUGH-URTEIL VOM 28. JUNI 2012
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) in Luxemburg hat am heutigen 28. Juni 2012 sein Urteil in dem Vorlageverfahren gegen die Daimler AG verkündet und die vom BGH mit Beschluss vom 22. November 2010 vorgelegten Musterfragen weitgehend im Sinne des von ROTTER RECHTSANWÄLTE vertretenen Musterklägers entschieden. So befand der EuGH mit seinem heutigen Urteil, dass bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem ein bestimmter Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes Ereignis herbeigeführt werden soll, nicht nur dieser Umstand oder dieses Ereignis präzise Informationen im Sinne der genannten Bestimmungen sein können, sondern auch die mit der Verwirklichung des Umstands oder Ereignisses verknüpften Zwischenschritte dieses Vorgangs. Mehr→
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