Deutsche Telekom AG
Update 14.04.2022:
Aktuell stimmen wir mit der Deutsche Telekom AG alle vergleichsrelevanten Daten – z.B. Forderungshöhe, Kaufdaten, Datum Verjährungshemmung, Zinsen – für alle von uns vertretenen Mandanten ab. Sobald uns das konkrete Vergleichsangebot für den jeweiligen Mandanten vorliegt, werden wir über den genauen Inhalt und Umfang des Vergleichs informieren. Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle kann dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Update 24.11.2021:
Die Deutsche Telekom AG will allen Klägern, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Angaben im Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Mai 2000 ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben, bis zum 30. Juni 2022 ein Vergleichsangebot unterbreiten. Das Angebot erhalten die Kläger jeweils über ihre Rechtsanwälte, über die sie ihre Klageverfahren führen.
Bei dem Erörterungstermin im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem OLG Frankfurt/Main am 23.11.2021 wurde das Vergleichsangebot vorgestellt. Das Gericht hat anschließend den vergleichsberechtigten Anlegern dringend zur Annahme des Angebots geraten, um eine zeit- und kostenintensive Fortführung des bereits 20 Jahre andauernden Verfahrens zu vermeiden.
Grundvoraussetzung für das Vergleichsangebot ist, dass der Kauf der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 erfolgt sein muss und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet und bis heute aufrechterhalten wurden.
Die konkreten Vergleichsangebote richten sich weiter nach den individuellen Gegebenheiten bei den jeweiligen Klägern, d.h. ob die Aktien heute noch gehalten werden oder ein bereits erfolgter Verkauf bereits in den Prozess eingeführt worden ist:
- Kläger, die ihre Aktie heute noch halten bzw. den zwischenzeitlichen Verkauf nicht angezeigt haben, erhalten den vollen Erwerbspreis erstattet abzüglich gezahlter Dividenden sowie abzüglich eines fiktiven Kurswertes von € 16,50 je Aktie. Die Aktien verbleiben bei dem jeweiligen Kläger;
- Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich veräußert und dies in ihren Prozess eingeführt haben, wird die Differenz zwischen den Erwerbskosten und dem Verkaufserlös abzüglich der während der Haltedauer geflossenen Dividenden erstattet.
In beiden Varianten erhalten die jeweiligen Kläger auf ihre berechtigte Schadensersatzforderung zudem 70% der jeweiligen Prozesszinsen (fünf Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit).
Die von unserer Kanzlei vertretenen Anleger erhalten ihre individuellen Vergleichsangebote, sobald diese uns von den Prozessvertretern der Deutsche Telekom AG zugeleitet worden sind.
Update 16.11.2021:
Im Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG wird das Verfahren nach der Zurückverweisung durch den BGH mit einer mündlichen Verhandlung am 23.11.2021 vor dem OLG Frankfurt/Main fortgeführt. In diesem Termin soll auch ein Vergleichsvorschlag erörtert werden, der von einem Großteil der Beteiligten im Vorfeld ausgearbeitet wurde.
Es ist vorgesehen, dass sämtliche Kläger, die die Vergleichsvoraussetzungen erfüllen, bis zum 30. Juni 2022 ein Vergleichsangebot unterbreitet bekommen.
Deutsche Telekom – Bisherige Meldungen:
Verkaufsprospekt zum „dritten Börsengang“ war fehlerhaft
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)