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Hugo Boss AG

Im Jahr 2006 konnte in den USA ein Sammelklageverfahren gegen die Hugo Boss AG abgeschlossen werden, welches gemeinsam mit Stone Bonner & Roco LLP geführt worden war. Danach konnten alle Personen und Organisationen, die in der Zeit vom 5. November 2001 bis zum 28. Mai 2002 von der Hugo Boss AG emittierte Stammaktien und/oder Vorzugsaktien erworben hatten, von einer Vergleichszahlung in Höhe von $2.675.000 profitieren. Mehr→

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)