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Intershop Communications AG

In dem von unserer Kanzlei gegen Intershop Communications eingeleiteten Sammelklageverfahren in den USA haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Die Sammelklage war von deutschen und amerikanischen Aktionären im Frühjahr 2001 eingereicht worden und bezog zuletzt Anleger mit ein, die ihre Intershop-Aktien zwischen dem 2. August 2000 und 3. Januar 2001 erworben hatten. Nach den geschädigten Aktionären der seinerzeit ebenfalls am Neuen Markt gelisteten Team Communications Group, Inc. ist es uns somit zum zweiten Mal gelungen, für geschädigte Neue Markt – Aktionäre in den USA Schadensersatz zu erstreiten.

Der Vergleich sieht vor, dass alle Aktionäre, die in der Zeit zwischen 2. August 2000 und 2. Januar 2001 am Neuen Markt Intershop – Aktien erworben haben, durch eine Zahlung von insgesamt 3.151.392,56 Mio. US-Dollar entschädigt werden. Mehr→

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)