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Mercedes-Benz Group AG

Update 08.04.2025

Am 08.04.2025 fand die dritte mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart statt. Im Mittelpunkt standen die Frage einer strategischen Gesamtentscheidung bei der Musterbeklagten über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen und rechtliche Erörterungen zur Darlegungs- und Beweislast in diesem Zusammenhang.

Aufgrund der im Sommer 2025 anstehenden des Pensionierung des Senatsvorsitzenden wurden die für Juli 2025 angesetzten Verhandlungstermine aufgehoben. Nach Einarbeitung eines neuen Vorsitzenden in den Fall wird das Verfahren voraussichtlich mit einer Beweisaufnahme fortgesetzt, Termine hierfür stehen jedoch noch nicht fest.

Update 18.07.2024

Nach Aufhebung des für Ende April 2024 anberaumten Verhandlungstermins fand der zweite mündliche Verhandlungstermin vor dem OLG Stuttgart am 16.07.2024 statt. Das Gericht hat angekündigt, Hinweise dazu zu erteilen, welche Partei zu einzelnen Aspekten die Darlegungs- und Beweislast trägt. Der für den 16. Oktober 2024 angesetzte Verhandlungstermin wurde aufgehoben, so dass erst im Januar 2025 der nächste Termin stattfindet.

Update 27.09.2023

Am 27.09.2023 fand die erste mündliche Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG (ehemals Daimler AG) vor dem OLG Stuttgart statt. Die nächsten mündlichen Verhandlungstermine finden Ende April 2024, im Juli 2024 und im Oktober 2024 statt.

Update 03.12.2021

Mit Beschluss vom 01.12.2021 hat das OLG Stuttgart im Musterverfahren gem. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21). Alle Verfahrensbeteiligten werden jetzt zunächst zu den Feststellungszielen des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2021 Stellung nehmen können. Nach Aussage des OLG Suttgart ist daher nicht absehbar, wann der erste Verhandlungstermin in diesem Musterverfahren bestimmt werden wird.

Update 20.06.2018

Daimler: Schadenersatzklage wegen Täuschung der Anleger über unzulässige Abschalteinrichtungen beim Landgericht Stuttgart eingereicht

Prozessfinanzierer Advofin AG finanziert Schadenersatzprozess gegen reine ErfolgsbeteiligungMünchen 20. Juni 2018: Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat heute für einen Privatanleger, der am 09. Februar 2018 100 Aktien der Daimler AG zum Kaufpreis von EUR 7.024,85 erworben hatte, Schadenersatzklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Mit der Klage macht der Kläger Schadenersatz im Wege der Rückabwicklung seines Aktienkaufs geltend, hilfsweise seinen Kursdifferenzschaden. Der Schadenersatzanspruch stützt sich auf eine Reihe von falschen und unterlassenen Informationen durch die Daimler AG. So hat die Daimler AG […]

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