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P & R Container

Update 31.03.2023

Die für die P & R Container Insolvenzverfahren zuständigen Verwalter haben heute mitgeteilt, die bisher geltend gemachten Anfechtungsansprüche in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantrag an die Anleger geleisteten Zahlungen nicht mehr weiterzuverfolgen:

Insoweit heißt es in der heutigen Pressemitteilung:

„Auf der Grundlage der ausführlichen begründeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs und nach Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen wurde das letzte noch anhängige Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ebenso beendet wie die übrigen zur Verjährungshemmung eingeleiteten Prozesse.“

Die betroffenen Anleger müssen damit keine Rückforderung entsprechend erhaltener Zahlungen mehr befürchten, auch eine Verlängerung der Hemmungsvereinbarung ist nicht mehr erforderlich.

Update 07.03.2023

Wichtige Entscheidung in Sachen P&R Container: Der BGH hat mit Beschluss vom 26.01.2023 (Az. IX ZR 17/22) in einem vom  Insolvenzverwalter der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geführten Pilotverfahren die gegen den Zurückweisungsbeschluss des OLG Karlsruhe vom 25.01.2022 (Az. 3 U 18/20) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

Damit steht fest, dass der Insolvenzverwalter gegen die P&R Anleger keine Ansprüche aus § 134 InsO wegen der von diesen erhaltenen Mietzahlungen und Rückkaufpreisen geltend machen kann.

P & R Container Insolvenz

Die P & R Insolvenz vom Donnerstag, 15. März 2018 war für private und institutionelle Anleger wie Stiftungen und Versorgungswerke ein Schock. An diesem Tag hat die P & R Container – Gruppe für drei ihrer Gesellschaften, die P & R Container Leasing GmbH, die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Insolvenz angemeldet. Angesichts der Zahl von möglicherweise mehr als 50.000 geschädigten Anlegern und einem Anlagevolumen von EUR 3,5 Milliarden sprechen Politiker und Medien bereits vom größten Anlageskandal in der Geschichte der Bundesrepublik.

Eine Vielzahl der betroffenen Anleger dürfte aufgrund einer entsprechenden Empfehlung durch eine Bank oder einen freien Vermittler auf die Möglichkeit des Investments in P & R Container aufmerksam geworden sein. Hier wird zu prüfen sein, ob die Beratung der Anleger tatsächlich immer pflichtgemäß abgelaufen ist oder ob die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater oder Vermittler in Form einer Rückabwicklung des Investments geltend zu machen.

Nähere Einzelheiten zum weiteren Vorgehen entnehmen Sie bitte unserem speziellen

LEITFADEN FÜR BETROFFENE P & R ANLEGER