Rückforderung von Ausschüttungen
Die Rückforderung von Ausschüttungen ist ein wichtiges Thema für Anleger geschlossener Fonds. Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, dass geschlossene Fonds, die schlecht gelaufen sind und de facto vor der Insolvenz stehen, von ihren Anlegern die bisher gezahlten Ausschüttungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB zurückverlangen. Ihnen als betroffenem Anleger wird dann regelmäßig ein „Angebot“ auf Haftungsfreistellung im Wege einer sogenannten „freiwilligen Wiedereinlage“ gemacht. Wer das entsprechende Angebot ausschlägt, wird dann in Folge direkt durch die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhänderin unter Berufung auf § 172 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Mehr→
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)