Sparda-Bank München
WIDERRUF VON DARLEHENSVERTRÄGEN – IHRE RECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT EINER FEHLERHAFTEN WIDERRUFSBELEHRUNG
Immer wieder wurde in den letzten Jahren und Monaten in den Medien berichtet, dass Verbraucher ihre Darlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können, weil manche Widerrufsbelehrungen Formfehler aufweisen. Insbesondere bei Immobiliendarlehen stellen sich Verbraucher die Frage, ob sie jetzt in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen wirksam einen Widerruf erklären können, um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lösen. Der Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema inzwischen eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern getroffen. Hiervon können Sie profitieren…mehr→