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Stadtsparkasse München

Online Banking: Stadtsparkasse München erstattet betrügerische Abbuchungen

Bei den zahlreichen von unserer Kanzlei im Zusammenhang mit einem Onlinebanking Betrug geführten Streitverfahren gegen unterschiedliche Bankinstitute hat nun auch die Stadtsparkasse München außergerichtlich die nicht durch unseren Mandanten autorisierten Abbuchungen zurückerstattet.

In dem aktuellen Fall wurde unser Mandant von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Stadtsparkasse München unter dem – bei Fällen dieser Art nicht untypischen – Vorwand kontaktiert, dass sein Konto gesperrt werden müsse, da es zu auffälligen Versuchen von Bargeldabhebungen am Geldautomat gekommen sei. →Mehr zum Fall

Prämiensparverträge – Kündigung durch die Stadtsparkasse München

Die Stadtsparkasse München hat Ende September 2019 tausende Kündigungsschreiben verschickt, um bestehende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen.

Gerade in den 90er Jahren und Anfang des 21. Jahrhunderts wurde seitens vieler Sparkassen – und so auch der Stadtsparkasse München – mit den nun gekündigten Prämiensparverträgen geworben. Diese beinhalten neben einer grundsätzlich variablen Verzinsung die Zahlung von Prämien, welche ab dem 3. Jahr der Laufzeit bis zum Laufzeitende ausgezahlt werden. Die Laufzeit ist bei den Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München häufig auf 25 Jahre angelegt.

Die Prämiensparverträge sind für Sparer aufgrund des niedrigen Zinsumfelds auf dem Markt heute oft vergleichsweise lukrativ – und für die Sparkasse mithin eine Belastung. Die Stadtsparkasse München will sich daher von den Verträgen lösen. Mehr zum Hintergrund

Musterfeststellungsklage eingereicht

Am 22.01.2021 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. im Zusammenhang mit der Kündigung der Prämiensparverträge eine Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht.

Informationen hierzu stellt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.

Widerruf von Darlehensverträgen – Ihre Rechte im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Immer wieder wurde in den letzten Jahren und Monaten in den Medien berichtet, dass Verbraucher ihre Darlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können, weil manche Widerrufsbelehrungen Formfehler aufweisen. Insbesondere bei Immobiliendarlehen stellen sich Verbraucher die Frage, ob sie jetzt in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen wirksam einen Widerruf erklären können, um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lösen. Der Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema inzwischen eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern getroffen. Hiervon können Sie profitieren…mehr→