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Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir seit 25 Jahren die rechtlichen Interessen privater und institutioneller Bankkunden und Kapitalanleger.

Das → Tätigkeitsgebiet hat sich in den zurückliegenden Jahren ständig weiterentwickelt und erfordert vertiefte Spezialkenntnisse bei der Aufarbeitung dort angesiedelter Schadensfälle sowie bei der vorbereitenden Begleitung privater oder geschäftlicher Vorgänge.

Bankdienstleistungen sind eine wichtige, vielfach sogar eine essentielle Basis für die erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsleben — sowohl für Privatpersonen und Freiberufler als auch für gewerblich tätige Unternehmen. Bei privaten Finanzierungen oder Finanzierungen im Unternehmensbereich sind Sie als Kreditnehmer deshalb in besonderer Weise auf ein berechenbares Verhalten Ihrer Bank angewiesen. Dies gilt für die solide Kontoführung und die zuverlässige Abwicklung des Zahlungsverkehrs ebenso wie beim Umgang einer Bank mit den ihr gewährten Kreditsicherheiten.

Praktisch kommt es in der Beziehung zwischen Finanzinstituten und ihren Kunden jedoch nicht selten zu Problemen. Verhält sich eine Bank vertragswidrig, können die Schäden für den Kunden schnell groß, manchmal sogar existenzbedrohend werden — beispielsweise, wenn die Bank kurzfristig dringend benötigte Liquidität entzieht. Für betroffene Bankkunden lohnt sich deshalb häufig eine entsprechende Kontrolle des Bankverhaltens durch eine spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ist ein Fehlverhalten des Kreditinstituts nachweisbar, unterstützt die Kanzlei bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zudem prüfen wir, ob Kreditverträge oder Vereinbarungen über die Bestellung von Sicherheiten zwischen der Bank und ihrem Kunden uneingeschränkt den gesetzlichen Vorgaben z.B. über Verbraucherkredite oder den an allgemeine Geschäftsbedingungen zu stellenden Anforderungen genügen, eventuelle Zinsanpassungen der Bank rechtmäßig sind oder Vorfälligkeitsentschädigungen zulässig waren und auch korrekt berechnet wurden.

Unsere Erfahrung und Expertise im Bereich des Bankrechts ist in das im Jahr 2019 in 2. Auflage erschienene Beck’sche Mandatshandbuch Bankrecht eingeflossen, das einen grundlegenden Einblick in das Bankrecht gibt und zahlreiche taktische Tipps zur Lösung in der Praxis relevanter Fragen und Problemstellungen, z.B. Umgang mit Banken, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, bereithält.

Die klare Ausrichtung unserer Tätigkeit gewährleistet unseren Mandanten, dass wir frei von Interessenskonflikten und ohne mandatsfremde Bindungen mit ganzem Einsatz und allen Ressourcen für ihre Anliegen eintreten: Denn um tatsächlich unabhängig sein zu können, vertreten wir ausschließlich institutionelle und private Kapitalanleger. Gerade institutionellen Investoren bietet unsere Kanzlei die Möglichkeit, viele der Vorteile renommierter Großkanzleien zu nutzen ohne deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Wir verbinden herausragende anwaltliche Leistung mit wirtschaftlichem Verständnis und einem serviceorientierten Denken. Zugleich bringen die bewusste Konzentration auf ein klar definiertes Leistungsspektrum und die gezielte Mandatsbeschränkung für unsere Mandanten nicht nur transparente, allein an den Bedürfnissen ihres individuellen Falles ausgerichtete Kostenstrukturen, sondern auch die verlässliche und kompetente Betreuung durch persönliche Ansprechpartner von der Mandatserteilung bis zum Mandatsabschluss. Nicht zuletzt bieten unsere Prinzipien angesichts der vielfältigen Verflechtungen professioneller Marktteilnehmer und großer Publikumsgesellschaften einen sicheren Schutz vor Mandatskollisionen. Von uns dürfen sie tatsächlich erwarten, dass unsere Anwälte nicht gegeneinander, sondern gemeinsam gegen den Gegner streiten.

Mit unzähligen Verfahren im Bereich des Kapitalmarktrechts sind wir in Deutschland eine der erfahrensten Kanzleien auf diesem Gebiet. Dabei haben wir unseren Mandanten selbst in von
anderen als aussichtslos angesehenen Fällen mangelhafter Unternehmensführung oder fehlerhafter Kapitalmarktinformationen zu einer angemessenen Kompensation ihrer Schäden verholfen. Mit einem weit über die Fachgrenzen hinaus beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Kanzlei beispielsweise im Jahr 2004 die persönliche Schadenersatzpflicht von Vorständen börsennotierter Gesellschaften durchgesetzt — ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, von vielen Beobachtern zugleich als Meilenstein des deutschen Anlegerschutzes eingestuft.

Mit einer Reihe weiterer zu Gunsten von Kapitalanlegern erstrittener Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs haben wir unseren herausragenden Einsatz für die Rechte von Kapitalanlegern unter Beweis gestellt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Rotter, Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)