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Kreditkartenbetrug

Wer haftet bei Kreditkartenbetrug? Wie schütze ich mich vor einem Kreditkartenmissbrauch?

Die Zahlung per Kreditkarte, sei es im Geschäft oder Online, gehört mittlerweile für die meisten Bankkunden zum Alltag. Dies bringt – vor allem im digitalen Bereich – auch Gefahren mit sich. Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten beläuft sich aktuell auf rund 38,4 Millionen, während im Jahr 2021 Kreditkartentransaktionen einen Umsatz in Höhe von 104,7 Milliarden € generieren konnten. Bei solchen Zahlen überrascht es nicht, dass es Betrüger auch auf das Kreditkartengeschäft abgesehen haben.

I. Wie können Dritte an Ihre Daten gelangen?

1. Kartendiebstahl

Häufig werden dem Nutzer Kreditkarten gestohlen, sodass die Täter diese unmittelbar danach für unautorisierte Zahlungen verwenden können. Häufig wird der Diebstahl dabei nicht frühzeitig bemerkt, um unautorisierte Zahlungen zu verhindern.

2. Phishing und Pharming

An Relevanz und Häufigkeit gewinnen aber auch Fälle, in denen die Täter online Daten ausspähen. Hier versuchen Betrüger durch gefälschte Webseiten (Pharming) oder Links in versendeten E-Mails (Phishing) an die Kreditkartendaten zu gelangen. Da die Webseiten täuschend echt aussehen und die E-Mails oftmals den Eindruck erwecken, als ob diese von der kartenausgebenden Bank selbst stammen würden, werden die Nutzer dazu veranlasst, ihre Kreditkartendaten preiszugeben. Im Vergleich zu einem Kartendiebstahl haben die Täter hier die Möglichkeit heimlicher an die Daten zu gelangen, jedenfalls bis sich auffällige Zahlungen auf den Kreditkartenabrechnungen wiederfinden.

3. Skimming

Auch Karten-Lesegeräte (z.B. beim Bezahlen in Geschäften) oder Geldautomaten können so manipuliert sein, dass Dritte die Kartendaten ausspähen und speichern können. Damit können die Täter Kartendubletten erstellen und hiermit den Kreditkartenbetrug begehen.

4. Datenklau durch Lücken im System der Bank

Mehrmals konnten Kartendaten auch schon durch Sicherheitsmängel in den Systemen der ausgebenden Bank erlangt werden. Beispielsweise wurden von Kunden der N26 Bank zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit unautorisierten Geldabbuchungen gemeldet, die auf ein unzureichendes Sicherungssystem zurückzuführen sind.

Wir vertreten einige Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der N26 Bank.

5. Hacking

Zudem können auch Online-Shops von Betrügern gehackt werden, um an die Daten der Kunden des Shops und damit auch an deren Zahldaten zu gelangen.

II. Wie können Sie einem Kreditkartenbetrug vorbeugen?

1. Achtsamkeit beim Online Shopping

Erkundigen Sie sich vor Ihren Bestellungen über den Online-Shop, bei dem Sie bestellen. Im Internet können Sie oft herausfinden, ob der Anbieter in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist. Über Rezensionen oder Internetforen werden Kundenerfahrungen weit verbreitet und sind schnell auffindbar. Oft locken unseriöse Online-Shops mit niedrigen Preisen oder frei erfundenen Gütesiegeln. Auch ein Blick in das Impressum des Shops hilft. Diese sind verpflichtet, auf ihrer Webseite ein ordnungsgemäßes Impressum einzupflegen.

2. Vorkehrungen für Sicherheit im Internet

Achten Sie – vor allem wenn Sie häufig Internet-Transaktionen durchführen – auf ein stets aktuelles Virenschutzprogramm.

3. Vorsicht bei E-Mails

Seien Sie skeptisch bei E-Mails von Absendern, die Sie nicht kennen und auch bei scheinbar offiziellen Mails von Ihrer kartenausgebenden Bank. Diese wird Sie nicht in Form einer E-Mail dazu auffordern, auf einen Link zu klicken und in einer sich öffnenden Maske Ihre Daten einzugeben. Achten Sie hierzu auch auf aktuelle Warnhinweise Ihrer Bank.

4. Sorgfältiger Umgang mit der PIN

Gehen Sie sorgfältig mit der PIN um. Am Besten sollten Sie diese auswendig lernen und niemals Dritten weitergeben. Notieren Sie sich die PIN keinesfalls auf der Kreditkarte oder auf einem Zettel im Geldbeutel oder in der Nähe der Karte. Falls diese gestohlen wird, würde dies den Tätern Zahlungen und Abhebungen in hohen Beträgen ermöglichen, da sie sich durch die PIN „legitimieren“ können.

5. Achtung bei Geldautomaten

Heben Sie kein Bargeld von Geldautomaten ab, bei denen Ihnen etwas ungewöhnlich auffällt. Achten Sie auf evtl. zusätzlich angebrachte Kartenlesegeräte vor dem Karteneinschubschacht und sonstige Manipulationen.

III. Wer haftet beim Kreditkartenbetrug?

1. Grundsatz: Bank haftet in voller Höhe

Mit Ausnahmen haftet die kartenausgebende Bank für den entstandenen Schaden (§ 675u BGB). Das heißt, grds. ist die Bank dem Kreditkartennutzer zu einer Rückerstattung der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge verpflichtet.

2. Bank haftet, aber Nutzer muss 50 € übernehmen

Dabei kann der Kartennutzer bis zu einem Betrag von 50 € haften, wenn die Karte verloren gegangen, gestohlen, sonst abhanden gekommen ist, oder missbräuchlich verwendet wurde (§ 675v Abs. 1 BGB).

3. Bank haftet nicht, sondern ausschließlich der Nutzer

Eine gänzliche Haftung des Nutzers der Kreditkarte kommt nur in Betracht, wenn dieser selbst betrügerisch gehandelt hat oder diesem grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 675v Abs. 3 BGB). Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was sich in der konkreten Situation jedem aufgedrängt hätte.

Hierbei kommt es stark auf die Umstände des Einzelfalls an. Bedeutsam ist auch, ob die kartenausgebende Bank ihre Kunden vor der Gefahr eines Kreditkartenbetrugs gewarnt hat.

Allerdings muss die Bank den mutmaßlichen grob fahrlässigen Verstoß des Kartennutzer gegen seine Sorgfaltspflichten beweisen. Das heißt die Bank trifft die Darlegungs- und Beweislast (BGH Urteil vom 26.01.2016 – Az. XI ZR 91/14).

IV. Was können Sie tun sobald Sie einen Kreditkartenbetrug bemerkt haben?

Sobald Ihnen verdächtige Zahlungen auffallen, sollten Sie umgehend ihre Kreditkarte sperren lassen. Informationen und Kontaktdaten für die Sperrung Ihrer Karte finden Sie bei der jeweiligen kartenausgebenden Bank. Ebenfalls wurde ein bundeseinheitlicher Sperrnotruf unter +49 116 116 eingerichtet, der Ihnen weiterhilft. Wichtig ist, dass Sie unverzüglich handeln.

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Umsätze und reklamieren Sie unverzüglich nicht von Ihnen autorisierte Zahlungen bei der Bank.

Erstatten Sie zudem Anzeige bei der Polizei. Die Betrüger können sich u.a. wegen Computerbetrugs nach § 263a StGB strafbar gemacht haben.

Sollten Sie rechtsanwaltliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)

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