Musterfeststellungsklage Stadtsparkasse München
Update 31.03.2023
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Parteien mit Beschluss vom 28.03.2023 aufgegeben, dem Gericht bis zum 17. Mai 2023 ihre Einwendungen gegen das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Tom Fischer vom 23. März 2023 sowie die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. Aktuelle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.
Update 22.07.2022
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 22.07.2022 die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Berechnung des für die zu erwartenden Nachzahlungen konkret anzuwendenden Referenzzinssatzes angeordnet. Aktuelle Bekanntmachungen zum Stand des Verfahrens sind auch über die Website des Bundesamtes für Justiz direkt abrufbar.
Update 13.05.2022
In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Bayerische Oberste Landesgericht seine vorläufige Rechtsansicht dargelegt, wonach die Stadtsparkasse München die Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Offen ist weiter die Höhe der konkret zu erwartenden Nachzahlungen, diese sollen durch ein Gutachten bestimmt werden. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen.
Eine Anmeldung zu dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.
Lesen Sie hier die Meldung des vzbv zur mündlichen Verhandlung vom 13.05.2022.
Update 14.02.2022
Auch in der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München, die von unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführt wird, wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht der Termin für die erste mündliche Verhandlung bestimmt. Dieser findet am Freitag, 13.05.2022, um 13:30 Uhr am BayObLG und damit im Anschluss an den Termin in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg statt.
Eine Anmeldung im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München ist für Verbraucher grundsätzlich bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch möglich.
Unsere Kanzlei führt in diesem Zusammenhang für den Verbraucherzentrale Bundesverband neben den zwei vorgenannten Verfahren noch eine weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Saalesparkasse. Im Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg können sich betroffene Verbraucher ebenfalls bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung noch durch Anmeldung im Klageregister anschließen, im Verfahren gegen die Saalesparkasse ist dies nicht mehr möglich, nachdem im November 2021 die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Naumburg stattgefunden hat.
Musterfeststellungsklage eingereicht
Am 22.01.2021 hat der von unserer Kanzlei vertretene Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht.
Die Stadtsparkasse München hat seit den 1990er Jahren mit Verbrauchern formularmäßige Sparverträge unter der Bezeichnung „S-Prämiensparen-flexibel“ abgeschlossen. Die Stadtsparkasse München hat nach der gemeinsamen Einschätzung des Musterklägers und unserer Sozietät die anfallenden Zinsen falsch berechnet und den Verbrauchern erhebliche Zinsbeträge vorenthalten.
Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage insbesondere die Klärung, dass die von der Beklagten verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam ist und möchte erreichen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Zinsanpassungsmodalitäten für die variable Verzinsung allgemeinverbindlich festsetzt.
Zudem begehrt der Musterkläger die Klärung, dass der Stadtsparkasse München kein ordentliches Kündigungsrecht zu den Prämiensparverträgen zusteht.
Weitergehende Informationen hierzu stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. interessierten Verbrauchern unter www.musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Tillmann Spörel (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)