P & R Container – Insolvenz
LEITFADEN FÜR BETROFFENE P & R ANLEGER – Was Anleger, die beraten wurden, jetzt wissen und tun sollten
1. Beratungsvertrag/Auskunftsvertrag
Sofern Ihnen aufgrund eines Gespräches P & R Container empfohlen wurden, dürfte ein Beratungsvertrag, aber zumindest ein Auskunftsvertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem Anlageberater/-vermittler abgeschlossen worden sein. So wird nach der Rechtsprechung des BGH ein Beratungsvertrag über eine Kapitalanlage regelmäßig bereits dadurch konkludent, also auch mündlich abgeschlossen, wenn ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder einen anderen Anlageberater oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten (st. Rspr. u.a. BGH XI. Zivilsenat seit 6. Juli 1993 – XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 und vom 25. September 2007 – XI ZR 320/06, BKR 2008, 199 Rn. 12, jeweils mwN). Noch niedriger liegt die Schwelle für den Abschluss eines Auskunftsvertrages. Dieser wird schon dann geschlossen, wenn ein Anlageinteressent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 – III ZR 25/92 – NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 – III ZR 62/99 – NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 – III ZR 166/01 – NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 – III ZR 381/02 – NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 – III ZR 413/04 – NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 – III ZR 122/05 – ZIP 2006, 2221 Rn. 9). Jedenfalls ein solcher Auskunftsvertrag dürfte stets zwischen Ihnen und dem Anlagevermittler geschlossen worden sein.
2. Ansprüche verjährt?
Falls allerdings der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon länger als zehn Jahre zurückliegt, dürften die Ansprüche verjährt sein. Die Verjährung der Ansprüche tritt taggenau, also auch unterjährig ein. Sofern der Vertragsabschluss beispielsweise am 20. März 2008 erfolgte, sind etwaige Schadenersatzansprüche aus dieser fehlerhaften Anlageberatung am 21. März 2018 verjährt. Es sollte dann, sofern noch keine verjährungshemmenden Schritte eingeleitet oder verjährungshemmende Verhandlungen geführt wurden, gut überlegt werden, ob eine Weiterverfolgung der Ansprüche sinnvoll ist.
3. Anlageberater oder Anlagevermittler insolvent?
Ist der Anlageberater bzw. Vermittler oder die für die Anlageberatung oder Anlagevermittlung verantwortliche juristische Person insolvent, sollte ebenfalls gut überlegt werden, ob eine Weiterverfolgung der Ansprüche sinnvoll ist.
Sind die Ansprüche nicht verjährt und ist der Anlageberater bzw. Anlagevermittler nicht insolvent, empfehlen wir Ihnen, prüfen zu lassen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen den Beratungsvertrag bzw. Auskunftsvertrag sinnvoll ist. Anknüpfungspunkte für Pflichtverletzungen gibt es zahlreiche.
4. Verstöße gegen die Pflichten aus einem Beratungsvertrag
Ob eine Pflichtverletzung vorliegt ist stets eine Frage des Einzelfalls. Nach der ersten Prüfung und den ersten Gesprächen, die ROTTER RECHTSANWÄLTE mit betroffenen Anlegern geführt hat, zeichnen sich jedoch schon jetzt nach unserer vorläufigen rechtlichen Einschätzung folgende Pflichtverletzungen ab:
a) Verstoß gegen die Pflicht zur anlegergerechten Beratung?
So könnte die Beratung im Einzelfall nicht anlegergerecht sein. Dies ist etwa der Fall, wenn Ihnen die P & R Container zur Altersvorsorge empfohlen wurden und das in die Container investierte Vermögen nicht nur einen unerheblichen Teil Ihres liquiden Vermögens ausmachte. Für die Altersversorgung war die Empfehlung deshalb nicht geeignet, weil Sie mit dem Erwerb von Containern grundsätzlich eine konjunkturzyklische Wette auf die Entwicklung des weltweit mit Containern transportierten Warenhandels eingegangen sind. Damit wurde Ihnen letztlich ein konjunkturzyklisches Klumpenrisiko empfohlen. Kern einer Altersvorsorgeempfehlung sollten aber konjunkturunabhängige Kapitalanlagen, wie etwa breit gestreute Rentenanlagen sein. So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Schiffsfondsbeteiligungen nicht an Anleger empfohlen werden dürfen, die eine Anlage zur Altersvorsorge wünschen (OLG München, Urteil vom 25.09.2012, Az. 18 U 4290/11).
b) Verstoß gegen die objektgerechte Beratung?
aa) Eine Pflichtverletzung könnte vorliegen, wenn Ihnen zugesagt wurde, dass die Mietzahlungen sicher sind oder sogar garantiert sind, ohne dass Sie darüber aufgeklärt wurden, dass die Mietzahlungen von der Bonität der an der Vermietung beteiligten Gesellschaften – P & R Transport Container GmbH und P & R Equipment & Finance Corp. – abhängen.
bb) Eine Pflichtverletzung würde vorliegen, wenn Ihnen zugesagt wurde, dass der Rückkauf und die Rückkaufszahlung sicher oder quasi garantiert sei, ohne dass Sie darüber aufgeklärt wurden, dass die Zahlung des Rückkaufpreises von der Bonität der an dem Rückkauf beteiligten Gesellschaften – P & R Transport Container GmbH und P & R Equipment & Finance Corp. – abhängt.
cc) Eine Pflichtverletzung würde ebenfalls vorliegen, falls man Sie bei der Information über die Rückkäufe der P & R Container nicht darauf hingewiesen hat, dass diese weit über dem tatsächlich am Markt erzielbaren Kaufpreis lagen. So betrug der Preis eines neuen Containers mit 40 Fuß (12,19 Meter) Länge bereits im Jahr 2008 nach Angaben des Beratungsunternehmens Ocean Shipping Consultants auf dem Weltmarkt nur etwa 2300 EUR. P & R zahlte ihren Kunden mit 3380 EUR fast 50 Prozent mehr (Quelle: Wirtschaftswoche). Insoweit hätten Sie darauf hingewiesen werden müssen, dass die Gesellschaft, die den Rückkaufpreis bezahlt, die P & R Equipment & Finance Corp., damit deutliche Verluste erzielt, die zwangsläufig, sofern diese nicht durch Gewinne wieder ausgeglichen werden können, zur Insolvenz dieser Gesellschaft und in der Folge auch zur Insolvenz der P & R Transport-Container GmbH führen müssen.
dd) Sofern P & R diese Verluste dadurch verschleiert hat, indem neues Anlegergeld zur Finanzierung der überhöhten Mietpreis- und Rückkaufpreiszahlungen verwandt wurde, hätten sie bereits ab der ersten „Querfinanzierung“ darauf explizit hingewiesen werden müssen. Denn damit wurde faktisch der Grundstein für ein Schneeballsystem gelegt. Auch über diese Tatsache hätten sie dann aufgeklärt werden müssen. Denn Anleger würden in der Regel ihr Ersparnisse nicht in ein entstehendes oder bestehendes Schneeballsystem anlegen.
ee) Eine Pflichtverletzung würde bestehen, wenn Sie nicht darauf hingewiesen wurden, dass die Vermietungs- und Kaufpreiserlöse am Markt in US-Dollar bezahlt werden und der an Sie bezahlte Mieterlös und Rückkaufspreis in EUR dadurch deutlichen Währungsschwankungen unterliegt, was wiederum zur Folge hatte, dass die an der Vermietung und dem Rückkauf beteiligten Gesellschaften ein existenzgefährdendes Währungsrisiko eingingen, wenn man Ihnen konstant unabhängig von den Währungsschwankungen einen festen Mietpreis in EUR bezahlt.
ff) Eine Pflichtverletzung würde vorliegen, wenn Sie von Ihrem Anlagevermittler/-berater nicht auf die kritische Berichterstattung zu dem Geschäftsmodell der P & R Unternehmensgruppe hingewiesen wurden. So hat nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ein Berater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, sich dabei aktuelle Informationen über das Objekt, das er empfehlen will, zu verschaffen. Dazu gehört die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse (vgl. z.B. BGH Urteile des III. Zivilsenats vom 05.03.2009, Az. III ZR 302/07 = WM 2009, 688, 690 Rn. 13 ff; vom 5. November 2009 – III ZR 302/08, WM 2009, 2360, 2362 Rn. 16, 18 und vom 16. September 2010 – III ZR 14/10, NZG 2010, 1272, 1273 Rn. 10). So hatte bereits die Wirtschaftswoche im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass P & R an die Anleger einen Kaufpreis für die Container bezahlt, der 50 % über dem Weltmarktpreis liegt. Zuletzt hatte Finanztest im Jahr 2017 auf Probleme und Lücken bei der Finanzierung der P & R Gesellschaften hingewiesen.
gg) Eine Pflichtverletzung läge auch vor, wenn Sie von Ihrem Anlagevermittler/-berater nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, dass Jahresabschlüsse von einzelnen P & R Gesellschaften vor 2015 wegen unzureichenden Angaben insbesondere zu Geschäftsführerbezügen nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielten.
hh) Eine Pflichtverletzung wäre auch gegeben, wenn Ihr Anlagevermittler/-berater Sie nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass für die Beurteilung der Sicherheit und Solidität der Kapitalanlage die Prüfung des zwischen den P & R Gesellschaften – P & R Transport-Container GmbH und P & R Equipment & Finance Corp. – geschlossenen Rahmenvertrages erforderlich ist und dieser weder in dem Verkaufsprospekt abgedruckt noch ihm persönlich zur Prüfung zur Verfügung gestanden hat. Somit eine Prüfung nach dem von der Rechtsprechung geforderten bankkritischem bzw. beraterkritischem Sachverstand nicht möglich war.
ii) Eine Pflichtverletzung könnte auch darin bestehen, dass man sie nicht korrekt über die Entwicklungen auf dem Containermietmarkt und Containerkaufmarkt informiert hat. Uns liegen zahlreiche Schreiben der P&R Unternehmensgruppe vor, in denen den Anlegern mit Aussagen wie „Containermarkt weiter im Aufwind“ oder „konstant hohe Flottenauslastung und stabile Mietraten lassen auch zukünftig soliden Containermarkt erwarten“ eine Marktentwicklung versprochen wurde, die den Tatsachen nicht entsprach. Pflichtgemäß handelnde Vermittler haben dies im Rahmen ihrer Prüfpflichten erkannt und Anleger rechtzeitig darauf hingewiesen.
jj) Eine Pflichtverletzung läge auch vor, wenn man Sie auf etwaige Fehler in dem Verkaufsprospekt bzw. dem Vermögensanlagen-Informationsblatt nicht hingewiesen hätte. Denn nach der Rechtsprechung liegt bei der Verwendung eines fehlerhaften Prospektes grundsätzlich eine fehlerhafte Anlageberatung vor, es sei denn der Anlageberater hat die falschen oder widersprüchlichen Angaben richtig gestellt. Für diese Richtigstellung trägt der Anlageberater allerdings die Beweislast (BGH Beschluss vom 17.09.2009, XI ZR 264/08, Rn. 5).
5. Schadenersatz
Sofern eine Pflichtverletzung gegeben ist, steht Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zu und Sie sind so zu stellen, als wenn Sie die Container nicht erworben hätten. Ihnen sind damit sämtliche geleisteten Zahlungen zuzüglich eines entgangenen Gewinns für eine Alternativanlage unter Anrechnung der erhaltenen Zahlungen zu bezahlen.
6. Beweislast
Die Schwierigkeit bei der Durchsetzung von Beratungshaftungsansprüchen besteht darin, dass der Anleger die Beweislast dafür trägt, dass eine Pflichtverletzung vorliegt. Deshalb sind vor der Einreichung einer Klage sorgfältige Recherchen zu den Hintergründen der P & R Gesellschaften und dem Geschäftsmodell anzustellen. Weiterhin sind Erfahrungen im Bereich der Beweisgewinnung und –sicherung unerlässlich, um die Chancen eines späteren Prozesserfolges zu optimieren.
7. P & R Container Investments – Weiteres Vorgehen
ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft ist derzeit mit ihrem weitverzweigten Netzwerk dabei, weitere Pflichtverletzungen zu recherchieren und die Grundlage für einen Musterprozess nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz zu schaffen, so dass sich eine Vielzahl von Anlegern an einem solchen Verfahren beteiligen können. Denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 KapMuG stellen Verkaufsprospekte und Vermögensanlagen-Informationsblättern Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen dar. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ist das KapMuG auch anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Schadensersatzanspruch wegen Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder wegen Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist. Insofern ist der Anwendungsbereich des KapMuG eröffnet und bietet für betroffene Anleger die Möglichkeit, kosteneffizient daran zu partizipieren.
Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügen wir über die erforderliche Expertise und die entsprechenden Referenzen, um die berechtigten Ansprüche geschädigter P & R Container – Anleger durchzusetzen.
Mit unserem
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8. Meiden Sie Kanzleien, die gegen Ihren Berater bzw. Vermittler nicht vorgehen können
Kanzleien, die Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder –vermittlung nicht geltend machen können, weil sie sich zuvor gegenüber Ihrem Berater oder Vermittler verpflichtet haben, gegen Ihren Berater bzw. Vermittler nicht vorzugehen, sollten Sie unbedingt meiden. Denn dadurch laufen Sie Gefahr, dass Sie den möglicherweise werthaltigsten Anspruch verlieren. Dies werden oftmals auch Kanzleien sind, die Ihnen Ihr Berater oder Vermittler empfiehlt, um der eigenen Haftung zu entgehen.
Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im aktuellen JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2017/2018 werden wir als eine der „besonders empfohlenen Kanzleien für Kapitalanlageprozesse (Anleger)“ aufgeführt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)