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Erfolge

Bis heute konnten wir für geschädigte Investoren zu Entschädigungsleistungen von über 1 Mrd. Euro beitragen und sind damit im Bereich der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen eine der führenden Kanzleien in Europa.

Häufig haben wir uns dabei auch als Pionier im Kampf um Investorenrechte bewährt und für den Investorenschutz bedeutende Grundsatzurteile erstritten. Mit einer weit über die Fachgrenzen hinaus beachteten höchstrichterlichen Entscheidung haben wir beispielsweise im Jahr 2004 die persönliche Schadenersatzpflicht von Vorständen für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen durchgesetzt – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Von vielen Beobachtern wird diese Entscheidung zugleich als Meilenstein des deutschen Anlegerschutzes eingestuft. Mit einer Reihe weiterer zu Gunsten von Kapitalanlegern erstrittener Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs haben wir unseren herausragenden Einsatz für Rechte von Kapitalanlegern unter Beweis gestellt.

Seit unserer Gründung im Jahre 1998 haben wir in einer Vielzahl von Fällen vorteilhafte Vergleiche für unsere Mandanten durchsetzen können. Bei Vergleichsabschlüssen achten wir stets darauf, dass Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung sich in einem Vergleich angemessen wiederspiegeln. Deshalb raten wir unseren Mandanten konsequent von unangemessenen Vergleichsabschlüssen ab.

Da bei Vergleichsabschlüssen die in Anspruch genommenen Unternehmen bzw. Banken regelmäßig auf den Abschluss einer Stillschweigensvereinbarung bestehen, können diese in der nachfolgenden beispielhaften Aufzählung nicht genannt werden.

In den USA haben wir in Verbindung mit der Kanzlei Stone Bonner & Rocco LLP (heute: Stone Law Group PLLC) vielfach lead plaintiffs oder class representatives vertreten und so regelmäßig an der Durchsetzung hoher Schadenersatzleistungen an geschädigte Investoren mitgewirkt.

2005 haben wir im größten Schadensfall des früheren „Neuen Marktes“ für die Mandanten der Kanzlei das höchste Schadensersatzvolumen realisieren können.