Musterverfahren in Sachen Constantin Medien AG (EM.TV Vermögensverwaltungs AG) beginnt positiv für geschädigte Anleger: Ad-hoc-Mitteilung vom 22.03.2000 nach erster Einschätzung des Gerichts sogar unter mehreren Gesichtspunkten unrichtig
Am 23.11.2012 fand vor dem Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren des Oberlandesgerichts München (OLG) der erste Verhandlungstermin im Musterverfahren gegen die Constantin Medien AG (u.a.) statt (Az. 5 Kap 09). In diesem Musterverfahren geht es um die Frage, ob die damalige EM.TV Vermögensverwaltungs AG mit ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 22.03.2000 zum Erwerb von 50% der Anteile an der Formel 1- Holding SLEC gegen § 15 WpHG (a.F.) verstossen... mehr